Die Ehe wird gem. § 1353 BGB auf Lebenszeit geschlossen und ist somit eine Art Dauerschuldverhältnis: beide Ehepartner gehen Verpflichtungen ein, die sie gegenüber ihrem Partner in gewisser Weise erfüllen müssen. Rechte Die Ehepartner können einen gemeinsamen Ehenamen führen oder ihren bisherigen Namen belassen, § 1355 BGB. Im Falle des Todes des einen Ehepartners, steht...Read More
1. Zugewinngemeinschaft Was ist die Zugewinngemeinschaft? Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch ab der Eheschließung gilt, sofern die Eheleute nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbaren, § 1363 Abs. 1 BGB. In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehepartner grundsätzlich getrennt. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner das Eigentum an einem eigenem Vermögen, das er...Read More