Wie Unternehmen im Steuerstrafrecht auf Ermittlungen reagieren sollten - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Wie Unternehmen im Steuerstrafrecht auf Ermittlungen reagieren sollten

Steuerstrafrechtliche Ermittlungen können jedes Unternehmen plötzlich und unerwartet treffen. Dabei kann dies verschiedenste Ursachen haben, wie den Verdacht auf Steuerhinterziehung, unvollständige abgegebene Steuererklärungen oder andere steuerlichen Verstößen. Solche Ermittlungen stellen nicht nur rechtliche prekäre Angelegenheiten dar, sondern können auch massive wirtschaftliche Beeinträchtigungen und Rufschäden für das betroffene Unternehmen mit sich ziehen. Eine gut durchdachte Reaktion des Unternehmens ist in diesen kritischen Lagen der Schlüssel zum bestmöglichen Schutz jener Folgen.

I. Ernst nehmen und sofortiges Handeln

Sobald ein Unternehmen mit Ermittlungen im Steuerstrafrecht konfrontiert wird, ist schnelles Handeln gefragt. Es ist essentiell, solche Ermittlung nicht zu bagatellisieren oder gar zu ignorieren. Aufgrund ihrer weitreichendenden Folgen ist es daher wichtig, den Ermittlungsbeginn ernst zu nehmen und alle relevanten Informationen und Dokumente schnell zu sichern. Zudem sollte eine umfassende Analyse der Situation gemacht werden.

II. Rechtlichen Beistand einholen

Von absoluter Wichtigkeit ist es, gleich bei Ermittlungsbeginn einen spezialisierten Strafverteidiger oder Steueranwalt hinzuziehen. Insbesondere ein Fachanwalt für Steuerrecht ist mit den Kniffen des deutschen Steuerrechts engstens vertraut und in der Lage das Unternehmen in den Ermittlungen kompetent zu beraten. Diese Beratung hilft, den besten rechtlichen Ansatz zu finden, die rechtlichen Risiken zu minimieren und gegebenenfalls eine Lösung zu verhandeln.

III. Kooperation mit den Behörden

Auf den ersten Blick mag es zwar verlockend erscheinen, gegenüber den Ermittlungsbehörden zu schweigen, ihnen keine Unterlagen rauszugeben und mit ihnen streiten. Jedoch kann der gegenteilige Ansatz, der der Kooperation, auch vorteilhaft sein.

Oftmals führen steuerstrafrechtliche Ermittlungen durch Kooperation und Transparenz des betroffenen Unternehmers zu einem geringeren Strafmaß. Gleichsam kann auch die Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (AO) in einer Minderung der Strafe münden, wenn das Unternehmen unvollständige oder falsche Steuererklärungen freiwillig korrigiert und die versäumten Steuern nachentrichtet.

Nichtsdestotrotz ist auch bei Kooperation mit den Behörden stets Vorsicht geboten. Um unbeabsichtigte Selbstbelastung zu vermeiden, sollte die Kommunikation stets unter der Anleitung eines Anwalts erfolgen.

IV. Vermeidung weiterer Fehler und Prävention

Jedes Unternehmen sollte stets darauf gerichtet sein, steuerrechtliche Probleme zu vermeiden. Liegt der Ermittlungsgrund einem Fehler im Steuerbereich zugrunde, so sollte dieser nicht nur berichtigt werden, sondern auch der ganze Prozess, der hinter diesem Fehler steht, sollte geändert werden. Nur so können zukünftige Verstöße verhindert werden.

Um weiteren zukünftigen steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren vorzubeugen, bietet sich die Einführung folgender Maßnahmen an:

  • Schulungen sowie Weiterbildungen: Die Mitarbeiter im Steuerbereich sollten regelmäßig in den relevanten steuerrechtlichen Belangen geschult werden. Steuerliche Vorschriften ändern sich nämlich ständig, und daher ist es wichtig, immer auf dem neuesten Stand zu bleiben.
  • Optimierung der internen Kontrollen: Zur Prävention von Fehlern bei der Steuererklärung oder der Buchhaltung, sollten neue interne Kontrollmechanismen etabliert werden. Diese sollten das Ziel haben, eine präzise und vollständige Dokumentation der steuerrelevanten Vorgänge zu gewährleisten.
  • Einsatz externer Experten: Zudem helfen externe Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer durch regelmäßige Prüfungen dabei, mögliche Fehler frühzeitig zu erkennen und Korrekturmaßnahmen rechtzeitig einzuleiten.

V. Fazit

Steuerstrafrechtliche Ermittlungen sind für jedes betroffene Unternehmen eine ernste Angelegenheit, die nicht nur schnelles, sondern auch überlegtes Handeln erfordert. Ersucht ein Unternehmen frühzeitig rechtlichen Beistand und gibt es sich in einem nicht unnötig selbst belastenden Rahmen kooperativ, so können strenge Strafen abgewendet werden. Schließlich sollten jedoch spätestens nach den steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren die steuerlichen Prozesse derart optimiert werden, dass steuerstrafrechtliche Ermittlungen eine einzigartige Erfahrung bleiben.

Wenden Sie sich für eine individuelle Beratung und Vertretung gerne an unser Team – angeführt von Kanzleiinhaber, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Maximilian Hufnagel.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/steuerrecht/

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