Im Steuerstrafrecht gibt es für Steuerpflichtige die Möglichkeit, sich von strafrechtlichen Konsequenzen einer vollendeten und sogar beendeten Steuerhinterziehung zu befreien, indem sie eine Selbstanzeige nach § 371 der Abgabenordnung (kurz: AO) vornehmen. Sofern die Voraussetzungen des § 371 AO erfüllt sind, kann eine Selbstanzeige in manchen Fällen sinnvoll sein. Eine solche Entscheidung ist jedoch nicht...Read More