Immer wieder kommt es vor, dass Mieteinnahmen nicht angegeben und damit versteuert werden. Dann liegt regelmäßig eine Steuerhinterziehung vor. Eine solche kann sich auch dadurch ergeben, dass Kosten unzulässig in Abzug gebracht werden, die eigentlich keine Werbungskosten sind. Auch eine zu hohe AfA ist in diesem Zusammenhang zu nennen. Sollte Ihnen im Zusammenhang mit der Vermietung einer Immobilie/Wohnung/Ferienhaus ein entsprechender Fehler unterlaufen sein, kontaktieren Sie uns bitte sofort. Wir helfen Ihnen aus dieser misslichen Lage – Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung und Selbstanzeige.