- Ablauf einer Scheidung
- Trennungsjahr
Vor einer Scheidung müssen die Ehepartner in der Regel ein Trennungsjahr einhalten. Dies bedeutet, dass sie mindestens ein Jahr lang getrennt leben müssen (vgl. § 1567 BGB), bevor die Scheidung eingereicht werden kann. Das Trennungsjahr dient dazu, sicherzustellen, dass beide Partner die Entscheidung, die Ehe zu beenden, nochmal überdenken und die Scheidung keine voreilige Reaktion auf Konflikte in der Ehe ist.
In besonderen Fällen (z.B. bei gravierenden Gründen wie häuslicher Gewalt, Alkoholmissbrauch, schweren psychischen Erkrankungen mit Auswirkungen auf die Lebensgemeinschaft) kann das Trennungsjahr verkürzt werden oder gänzlich entfallen.
Erst nach Ablauf des Trennungsjahrs kann der Scheidungsantrag bei Gericht eingereicht werden.
- Einreichung des Scheidungsantrags
Der Antrag der Scheidung muss bei dem jeweiligen zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Dies kann entweder von einem oder von beiden Ehepartner gemeinsam erfolgen. In Deutschland kann die Einreichung eines Scheidungsantrag nur von einem Anwalt vorgenommen werden. Dieser informiert darüber, welche Unterlagen dazu notwendig sind und reicht den Antrag anschließend bei Gericht ein. Die Gerichtskosten bzw. einen Teil davon muss die Person, die den Scheidungsantrag stellt, bereits im Voraus zahlen.
- Anhörung vor Gericht
In den meisten Fällen müssen beide Ehepartner vor Gericht erscheinen, um die Scheidung zu bestätigen. Die Ehe kann nur dann geschieden werden, wenn sie auch tatsächlich gescheitert ist (sog. „Zerrüttungsprinzip“). Der zuständige Richter muss davon überzeugt sein, dass ein weiteres Zusammenleben zwischen den Eheleuten nicht mehr möglich ist. Ist dies der Fall, erlässt er ein Scheidungsurteil und stellt die Folgen der Scheidung für beide Parteien fest (z.B.: Unterhalt, Umgangsrecht bei gemeinsamen Kindern).
- Endgültige Rechtskraft
Nach dem Scheidungsurteil ist die Scheidung zunächst vorläufig rechtskräftig, die Parteien haben noch drei Monate Zeit, Berufung einzulegen. Nach Ablauf dieser Frist ist das Urteil rechtskräftig und somit endgültig.
- Kosten einer Scheidung
Aufgrund der Tatsache, dass Scheidungen in Deutschland nur vor Gericht möglich sind und es auch einer Betreuung durch einen Anwalt bedarf, können für Scheidungen in Deutschland hohe Kosten anfallen.
Wie hoch die Gerichtskosten sind, hängt vom Verfahrenswert ab (§ 3 FamGKG). Dieser berechnet sich nach dem Einkommen und Vermögen der beiden Ehepartner. Dabei wird auch die Anzahl der unterhaltspflichtigen Kinder berücksichtigt. Gibt es Unstimmigkeiten zwischen den Ehepartnern und muss das Gericht weitere Punkte wie elterliche Sorge oder Unterhalt entscheiden, steigen die Kosten.
Wie viel eine Scheidung kostet, ist somit immer vom Einzelfall abhängig.
- Dauer einer Scheidung
Vor einer Scheidung müssen die Ehepartner das Trennungsjahr einhalten (vgl. oben). Sind sich beide Partner über alle wesentliche Fragen wie Vermögensaufteilung, Sorgerecht und Unterhalt einig, dauert das Verfahren der Scheidung in der Regel drei bis sechs Monate. Gibt es Konflikte zwischen den Eheleuten, kann das Verfahren wesentlich länger dauern, von mehreren Monaten bis hin zu mehreren Jahren.
Für eine individuelle Beratung und Vertretung bei Trennung und Scheidung wenden Sie sich gerne an unser Team in Regensburg oder München.
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