Unter dem Wirtschaftsstrafrecht versteht man verschiedene strafbaren Handlungen, die in einem engen Zusammenhang mit wirtschaftlichen Aktivitäten stehen. Dabei werden Straftatbestände wie Betrug aber auch Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften erfasst. Besondere gefährdet sind bei Verstößen gegen das Wirtschaftsstrafrecht Unternehmen und ihre Führungskräfte, da diese für die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen verantwortlich sind.
I. Was ist Wirtschaftsstrafrecht?
Wie oben angeschnitten umfasst das Wirtschaftsstrafrecht alle strafrechtlichen Vorschriften, die mit wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Tätigkeiten zusammenhängen. Dabei soll es insbesondere den Wettbewerb, die öffentliche Ordnung, sowie die Integrität von Finanz- und Wirtschaftssystemen schützen. Klassische Straftatbestände wären z.B. Korruption, Betrug, Untreue, Wettbewerbsverstöße, Steuerhinterziehung oder auch Verstöße gegen das Insolvenzrecht.
II. Die Konsequenzen von Verstößen gegen das Wirtschaftsstrafrecht
Verstöße gegen das wirtschaftsstrafrechtliche Vorschriften können sowohl strafrechtliche als auch und zivilrechtliche Konsequenzen mit sich bringen. Dabei hängt das genau Ausmaß der Folgen von der Schwere des Verstoßes, den Umständen und der Höhe des verursachten Schadens ab.
- Strafrechtliche Konsequenzen: Bei strafrechtlichen Verstößen drohen grundsätzlich Geld- oder Freiheitsstrafen. So kann z.B. die einfache Steuerhinterziehung gem. § 370 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) mit Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden. In besonders schweren Fällen erhöht sich der Strafrahmen jedoch auf mindestens sechs Monate bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, § 370 Abs. 3 AO
- Bußgelder: Neben Strafen werden oft erhebliche Bußgelder gegen Unternehmen verhängt, die gegen wettbewerbs- oder kartellrechtliche Vorschriften verstoßen. Auch bei Verstößen gegen das Steuerrecht drohen oftmals Bußgelder sowie Nachforderungen seitens der Finanzbehörden.
- Reputationsverlust: Gelangen wirtschaftsrechtliche Verstöße an die Öffentlichkeit, so bringt dies für viele Unternehmen einen erheblichen Reputationsschaden mit sich. Dieser kann langfristige Auswirkungen auf das Vertrauen von Geschäftspartner und Kunden auch haben.
- Haftung von Führungskräften: Zuletzt können sich bei Verstößen gegen das Wirtschaftsstrafrecht nicht nur die Unternehmen, sondern auch deren Geschäftsführer sowie leitende Angestellte (persönlich) haftbar machen.
III. Maßnahmen zur Vermeidung von Bußgeldern und Strafen
Um Verstöße gegen das Wirtschaftsstrafrecht zu vermeiden, gibt es verschiedene Maßnahmen, die Unternehmen und Führungskräfte ergreifen können.
- Compliance-Programme: An oberster Stelle steht die Implementierung eines Compliance-Programmes. So ist nämlich ein gut strukturiertes Compliance-Programm eine der effektivsten Maßnahmen, um rechtlichen Problemen vorzubeugen. Dabei beinhaltet ein funktionierendes Programm regelmäßige Schulungen, die sicherstellen, dass alle Mitarbeiter die relevanten Gesetze kennen und sie auch einhalten. Die Einführung eines Compliance-Programms hilft, dabei Risiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren.
- Externe Beratung: Zudem können externe Rechtsanwälte oder Wirtschaftsprüfer, die auf das Wirtschaftsstrafrecht spezialisiert sind, in Anspruch genommen werden. Sie können nämlich bestmöglich dabei helfen, mögliche rechtliche Fallstricke frühzeitig zu identifizieren. Zusätzlich können sie bei der Umsetzung eines Compliance-Programmes unterstützen.
- Verhaltenskodex und Transparenz: Schließlich hilft auch die Entwicklung eines klaren Verhaltenskodex, der auf Transparenz in allen Geschäftsbereichen setzt. Dieser fördert nämlich ein ethisches Arbeitsumfeld und reduziert das Risiko von Rechtsverstößen.
VI. Fazit
Zwar können Verstöße gegen das Wirtschaftsstrafrecht gravierende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben, jedoch lässt sich das Risiko eines Verstoßes durch die Implementierung eines robusten Compliance-Systems, der Beratung durch Experten und eine transparente Geschäftspraxis erheblich minimieren. Wer rechtzeitig handelt, seine Pflichten ernst nimmt und sich an die geltenden Vorschriften hält, kann Strafen und Sanktionen im Wirtschaftsstrafrecht weitestgehend vermeiden.
Für weitergehende Informationen, eine Beratung und/oder eine Vertretung steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Weitere Infos zum Wirtschaftsstrafrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/wirtschaftsrecht/wirtschaftsstrafrecht/
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