Geliebte als Erbin, Erbrecht
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Geliebte als Erbin, Erbrecht

Geliebte als Erbin, Erbrecht

Kann ich in Deutschland meine Geliebte statt meiner Ehefrau als Erbin einsetzen?

Grundsätzlich ist es möglich in Deutschland eine andere Person als Erbin einzusetzen, anstelle Ihrer Ehefrau. Das deutsche Erbrecht sieht vor, dass der Erblasser in einem Testament oder Erbvertrag frei über sein Vermögen verfügen kann.

Allerdings gibt es bestimmte gesetzliche Regelungen, die beachtet werden müssen. In Deutschland gibt es das sogenannte Pflichtteilsrecht, das nahe Angehörige, wie zum Beispiel Ehepartner und Kinder, schützt. Diese haben einen gesetzlichen Anspruch auf einen bestimmten Teil des Erbes, den sogenannten Pflichtteil. Wenn Sie Ihre Ehefrau als gesetzliche Erbin ausschließen möchten, könnte sie unter Umständen den Pflichtteil geltend machen.

Um sicherzustellen, dass Ihre Geliebte als Erbin eingesetzt wird und mögliche Streitigkeiten zu vermeiden, ist es ratsam, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen. Sie können Ihnen helfen, Ihre individuellen Wünsche und Vorstellungen rechtlich korrekt umzusetzen und mögliche Fallstricke zu vermeiden.

Lassen Sie sich von den qualifizierten Rechtsanwälten und Fachanwälten der Kanzlei Hufnagel beraten, um Ihre spezifische Situation zu bewerten und die bestmögliche Lösung zu finden.