Wie sind die Informations- und Aufklärungspflichten im Rahmen einer sog. Due Diligence verteilt?
Im Rahmen einer Due Diligence, also einer sorgfältigen Prüfung, werden in der Regel Informationen und Aufklärungspflichten zwischen den beteiligten Parteien verteilt. Es gibt jedoch keine einheitliche Regelung, da dies von den individuellen Vereinbarungen und den geltenden Gesetzen abhängt.
In der Regel liegt es in der Verantwortung des Verkäufers, relevante Informationen über das Unternehmen oder die Vermögenswerte offenzulegen. Der Verkäufer hat die Pflicht, alle wesentlichen Informationen bereitzustellen, die für den Käufer relevant sind, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Dies kann beispielsweise Finanzdaten, Verträge, rechtliche Dokumente, Betriebsdaten oder andere relevante Informationen umfassen.
Auf der anderen Seite hat der Käufer die Pflicht, angemessene Untersuchungen durchzuführen und Informationen anzufordern, die für ihn wichtig sind. Der Käufer sollte aktiv Fragen stellen und gegebenenfalls Experten hinzuziehen, um die erhaltenen Informationen zu überprüfen und zu bewerten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Verteilung der Informations- und Aufklärungspflichten von den individuellen Vertragsbedingungen und den geltenden Gesetzen abhängt. Es wird empfohlen, sich von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin beraten zu lassen, um die spezifischen Pflichten und Verantwortlichkeiten im Rahmen einer Due Diligence zu verstehen und angemessene Maßnahmen zu ergreifen.
Lassen Sie sich hier von den Anwälten und Fachanwälten der Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel beraten.
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