Durchsuchung und Beschlagnahme durch die Steuerfahndung - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Durchsuchung und Beschlagnahme durch die Steuerfahndung

Durchsuchung und Beschlagnahme durch die Steuerfahndung

Die Durchsuchung der Wohnung und/oder von Geschäftsräumen sowie die Beschlagnahme von Unterlagen und Daten(trägern) durch die Steuerfahndung stellen erhebliche Eingriffe in die Rechte der Betroffenen dar. Umso wichtiger ist es zu wissen, wie man sich bei einer Durchsuchung verhalten soll und was alles zu beachten ist.

§102 StPO (Durchsuchung bei Beschuldigten) lautet: Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zwecke seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde.

Der Durchsuchungsbeschluss muss als Rechtsgrundlage § 102 StPO ausdrücklich nennen. Außerdem muss er den strafrechtlichen Vorwurf enthalten und es müssen die aufzufindenden Beweismittel hinreichend genau bezeichnet sein. Lassen Sie sich zudem den Ausweis des leitenden Beamten der Steuerfahndung zeigen und kontaktieren Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens.

Wirken Sie bei der Durchsuchung grds. nicht mit, insbesondere sollten Sie die Unterlagen und Daten(träger) nicht freiwillig herausgeben. Allerdings empfiehlt es sich, mit der Steuerfahndung zu kooperieren, wenn dadurch der Aufbruch von verschlossenen Behältnissen oder das Auffinden von Zufallsfunden vermieden werden kann. Für diesen Fall ist es sinnvoll, die Unterlagen oder Datenträger herauszusuchen, diese aber nicht freiwillig herauszugeben.

Auch sollten Sie keinerlei Erklärungen abgeben, um für Sie negative Folgen einer Aussage zu vermeiden. Auch eine Selbstanzeige wirkt in diesem Stadium des Verfahrens nicht mehr strafbefreiend, so dass Sie auch eine solche tunlichst vermeiden sollten.

Am besten fertigen Sie Kopien der beschlagnahmten Unterlagen und Daten(träger) an, denn diese stehen Ihnen in nächster Zeit nicht mehr zur Verfügung.

Wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen erfahrenen Anwalt. Er wird das weitere Vorgehen genau mit Ihnen abstimmen.