Beim Kauf einer Immobilie fließen typischerweise große Geldbeträge. Um beide Parteien, Käufer und Verkäufer, zu schützen, gelten für den Kauf einer Immobilie hohe rechtliche Anforderungen.
1. Inhalt des Immobilienkaufvertrages
Der Immobilienkaufvertrag sollte folgende Punkte beinhalten:
- Name, Geburtsdatum, Anschrift von Käufer und Verkäufer
- Genaue Bezeichnung der Immobilie (einschließlich Lage, Größe oder Fläche, rechtliche Situation)
- Genaue Aufzählung und Bezeichnung der übernommenen Gegenstände
- Beschaffenheit der Immobilie
- Rechte des Käufers bei Mängel
- Kaufpreis: eindeutige Festlegung mit Zahlungsdatum; falls Vereinbarung bzgl. Raten- / Teilzahlungen vereinbart wurden, müssen auch Bedingungen für diese geregelt werden
- Festlegen von Besitzübergang: ab Datum der Schlüsselübergabe
- Auflassung und Regelung zum Eigentumsübergang
- weitere Grundbucherklärungen
2. Notarielle Beurkundung
In Deutschland bedarf es für die Gültigkeit eines Immobilienkaufvertrages der Beurkundung durch einen Notar. Der Notar übernimmt die rechtliche Prüfung des Vertrages und sorgt so für die Einhaltung der formellen Vorgaben. Ferner stellt er sicher, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer den Vertrag vollständig verstehen und über alle relevanten Punkten informiert sind.
Die Kosten des Notartermins werden in den meisten Fällen vom Käufer getragen.
3. Wirksamkeit des Immobilienkaufvertrages
Der Vertrag wird grundsätzlich mit Beurkundung, welche durch Unterzeichnung beider Parteien beim Notar erfolgt, wirksam. Die Eigentumsübertragung erfolgt jedoch erst durch Eintragung des Käufers ins Grundbuch. Diese kann einige Monate dauern. Die Schlüsselübergabe sowie der Einzug des Käufers können allerdings schon vorher erfolgen. Das Datum der Übergabe der Immobilie wird von beiden Parteien im Kaufvertrag vereinbart
4. Rücktritt vom Kaufvertrag
Der Rücktritt vom Kaufvertrag ist in der Regel nicht möglich, ebenso wenig die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts. Eine Ausnahme gilt unter Umständen dann, wenn erhebliche Mängel bei der Immobilie vorliegen oder der Verkäufer dem Käufer arglistig Mängel verschwiegen hat. Allerdings trägt der Käufer hier die Beweispflicht.
Der Verkäufer kann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn der Käufer seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag, wie die Zahlung des Kaufpreises, nicht nachkommt.
Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.
Weitere Infos zum Immobilienrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/immobilienrecht/
Weitere Blogbeiträge: