Wie werden Strafen im Strafrecht bemessen? Ein Leitfaden für Laien - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Wie werden Strafen im Strafrecht bemessen? Ein Leitfaden für Laien

Das Thema der Strafzumessung behandelt die Frage, wie hoch die Strafe für eine Tat nach dem deutschen Strafrecht anzusetzen ist und stellt somit einen zentralen Aspekt des Strafverfahrens dar. Hierbei sind verschiedene Merkmale zu berücksichtigen und bei der Entscheidungsfindung aufzunehmen, da nur so eine Strafzumessung beschlossen werden kann, die der Schwere der konkreten Tat und ihren individuellen Umständen entspricht und somit ein möglichst gerechtes und schuldangemessenes Ergebnis nach sich zieht.

1. Strafrahmen

Das Strafgesetzbuch (StGB) selbst führt gesetzlich vorgeschriebene Haftrahmen bezüglich der jeweiligen Höchst- und Mindeststrafen auf, von denen grundsätzlich nicht abgewichen werden darf. So kann beispielsweise ein Diebstahl (§ 242 StGB) mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen besteht jedoch ein Spielraum des Gerichts, was in der Praxis zu verschiedenen Urteilen führen kann, obwohl derselbe Strafrahmen gilt. Im Nachfolgenden wird auf die Kriterien genauer eingegangen, die hierbei das Ergebnis beeinflussen können.

2. Die Schuld des Täters

Nach den Grundsätzen des § 46 StGB ist die Schuld des Täters als Grundlage für die Zumessung der Strafe zu sehen und auch die zukünftigen Wirkungen der Tat zu berücksichtigen.

Wenn eine Tat aus Fahrlässigkeit begangen wurde, dann ist eine mildere Strafe anzusetzen als in Fällen, in denen Vorsatz gegeben ist. Auch ist zu beachten, ob zum Zeitpunkt der Tat eine verringerte Schuldfähigkeit etwa aufgrund einer psychischen Erkrankung vorlag.

3. Das Gewicht der Tat selbst

Hierbei ist zum einen von Bedeutung welche konkrete Straftat begangen wurde, da gravierendere Taten, zu denen etwa ein Mord oder eine schwere Körperverletzung zu zählen sind, mit schärferen Strafen geahndet werden, als Taten wie Diebstahl oder Betrug. Des Weiteren ist auch das Ausmaß der Tat nicht außer Acht zu lassen und die Tatsache, wie weitreichend der Schaden ist – sowohl materiell, als auch immateriell.

4. Mildernde und schärfende Umstände

  • Strafmildernde Umstände: unter diesem Begriff sind Voraussetzungen zu verstehen, durch deren Vorliegen die Möglichkeit begründet wird, das Strafmaß zugunsten des Täters zu senken. Hierbei werden insbesondere ein Geständnis und die Kooperation des Täters, das Vorliegen einer psychischen Ausnahmesituation oder das Aufzeigen tätiger Reue nach der Tat durch den aktiven Versuch, den entstandenen Schaden wiedergutzumachen, beachtet.
  • Strafschärfende Umstände: im Gegenteil zu den eben genannten Faktoren führt das Vorliegen dieser Merkmale zu einer erhöhten Strafe, um dem gesteigerten Unrechtsgehalt der Tat zu entsprechen. Hierunter fällt etwa, wenn die Tat während einer laufenden Bewährungszeit ausgeführt wurde, eine wiederholte Straffälligkeit des Täters, ein besonders schweres Vorgehen, menschenverachtende oder rassistische Beweggründe oder die gemeinsame Ausführung der Tat durch eine Gruppe an Tätern gegeben sind. Der Mangel eines Geständnisses darf hingegen aufgrund des Rechts zu Schweigen nicht strafschärfend gewertet werden.

5. Verschiebung des Strafrahmens

Unter bestimmten Voraussetzungen kann der vorgegebene Strafrahmen nach oben oder unten angepasst werden wobei letzteres in minder schweren Fällen zu bejahen ist, wenn anderenfalls in Anbetracht der konkret begangenen Tat ein unverhältnismäßiges Ergebnis erlangt werden würde. Wenn hingegen ein besonders schwerer Fall vorliegt, dann kann eine höhere Strafe ausgesprochen werden, als der ursprüngliche Strafrahmen vorgibt. Das kann unter anderem am Beispiel des besonders schweren Falls des Diebstahls (§ 243 StGB) gesehen werden, auf den mit einer Strafe im Rahmen von 3 Monaten bis zu 10 Jahren zu antworten ist.

6. Fazit

Das Gesetz schreibt für die jeweiligen Delikte bestimmte Strafrahmen vor, die grundsätzlich gewahrt werden müssen. Innerhalb dieser Rahmen kommt den Gerichten ein Ermessen zu, das durch eine umfassende Abwägung aller Aspekte ausgeübt wird. Aufgrund bestimmter Umstände kann sich dieser Rahmen in besonders schweren oder minder schweren Fällen jedoch verschieben und so entweder eine höhere oder niedrigere Strafe erlauben. Für eine solche Entscheidung ist durch das Gericht eine Gesamtbetrachtung aller relevanten und individuellen strafschärfenden und strafmildernden Fakten vorzunehmen, um zu einem der Tat angemessenen Strafmaß zu gelangen, das der Schuld des Täters entspricht.

Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

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