Das Zusammenspiel von Gesellschafts- und Steuerrechts hat weitreichende Auswirkungen auf die Strukturierung und den Betrieb jedes Unternehmens. Dieses Zusammenspiel und ihre Auswirkungen sollten Unternehmer sowohl bei der Unternehmensgründung als auch bei der Unternehmensführung berücksichtigen.
I. Das Gesellschaftsrecht: Grundlegende Struktur eines Unternehmens
Das Gesellschaftsrecht bestimmt die rechtlichen Rahmenbedingungen in dem ein Unternehmen agiert. Dabei regelt es zunächst die möglichen Rechtsformen (numerus clausus des Gesellschaftsrechts), die ein Unternehmen haben kann und welche Folgen dies auf die Regelungen bezüglich der Gründung, Organisation, Führung oder die Beziehungen der Gesellschafter untereinander hat. Große Bedeutung hat hierbei die Unterscheidung von Personen- und Kapitalgesellschaften. Die wichtigsten Rechtsformen sind hierbei die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Aktiengesellschaft (AG), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
Die gewählte Rechtsform beeinflusst zudem die steuerliche Behandlung des Unternehmens. So unterliegt eine AG der Körperschaftsteuer, während dies bei einer GbR nicht der Fall ist. So bringt diese jedoch eine andere steuerliche Struktur mit sowie möglicherweise unterschiedliche steuerliche Vorteile und Pflichten.
II. Das Steuerrecht: Steuerliche Rahmenbedingungen für Unternehmen
Im Gegensatz zum Gesellschaftsrecht bestimmt das Steuerrecht die genauen Pflichten und Rechte eines Unternehmens im Bereich der Steuer. Unternehmer jeglicher Rechtsformen müssen sich mit verschiedenen Steuern auseinandersetzen, wie etwa der Körperschaftsteuer, der Umsatzsteuer, der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer. Die steuerliche Belastung selbst ist jedoch von der Rechtsform eines Unternehmens abhängig.
Hervorzuheben ist hierbei die Körperschaftssteuer, die bei Kapitalgesellschaften wie der AG und GmbH relevant ist. Mit der Körperschaftssteuer wird der Gewinn einer Kapitalgesellschaft besteuert. Anders ist dies bei Personengesellschaften wie der OHG oder KG. Hier wird der Gewinn den Gesellschaftern zugerechnet, die ihm mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern müssen.
Neben der Zahlung der Körperschaftssteuer beeinflusst die Wahl der Rechtsform auch die möglichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten eines Unternehmens. Beispielsweise kann die Einbringung von Vermögen in eine Kapitalgesellschaft steuerlich begünstigt sein, während eine Umwandlung von Unternehmensstrukturen, etwa von einer GmbH in eine Aktiengesellschaft, steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.
III. Das Zusammenspiel von Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
In der Praxis wird das Zusammenspiel von Gesellschafts- und Steuerrecht gerade im Bereich der Unternehmensgründung aber auch bei der Unternehmensumstrukturierung deutlich. Dabei bestimmt die Wahl der Rechtsform nicht nur die (persönliche) Haftung der Gesellschafter in Bezug auf das Unternehmen, sondern wirkt sich auch direkt auf die Steuerlast aus.
Als Beispiel für dieses Zusammenspiel ist die Frage der Gewinnverteilung. So kann in einer GmbH der Gewinn flexibel verteilt werden. Dies kann steuerliche Vorteile mit sich bringen, wenn beispielsweise hohe Gewinnausschüttungen vermieden werden sollen. Gleichzeitig hat die Gesellschaftsform Einfluss auf die steuerliche Behandlung der ausgeschütteten Gewinne. Während bei der GmbH und AG Kapitalgesellschaften die Gewinne zunächst auf der Ebene des Unternehmens versteuert werden, können bei Personengesellschaften wie der OHG oder KG die Gewinne direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden, was steuerliche Auswirkungen auf deren Einkommensteuererklärung hat.
IV. Fazit
Wie das Gesellschafts- und Steuerrecht zusammenwirken ist für Unternehmen von zentraler Bedeutung, denn dieses Zusammenspiel bildet die Grundlage für die unternehmerische Gestaltung sowie die Steuerlast. Die Wahl der unternehmerischen Rechtsform hat also nicht nur gesellschaftsrechtliche, sondern auch steuerliche Konsequenzen. Um die bestmögliche Unternehmensstruktur zu finden und um steuerliche Nachteile zu vermeiden, empfiehlt es sich, nicht vor der Inanspruchnahme rechtlicher und steuerlicher Beratung zu scheuen. So lassen sich nämlich beide Rechtsgebiete in die unternehmerische Planung einbeziehen. Denn auf diesen Weg ist es Unternehmern möglich, ihre steuerliche Belastung zu minimieren und gleichzeitig die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen.
Für eine individuelle Beratung in gesellschafts- und steuerrechtlicher Hinsicht wenden Sie sich gerne an unser Team in München.
Weitere Infos zum Gesellschaftsrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/wirtschaftsrecht/gesellschaftsrecht/
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