Vorsteuerabzug verstehen: So optimieren Sie Ihre Umsatzsteuererklärung (Stand Juli 2025) - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Vorsteuerabzug verstehen: So optimieren Sie Ihre Umsatzsteuererklärung (Stand Juli 2025)

Durch den sogenannten Vorsteuerabzug haben Unternehmen die Möglichkeit, die bereits gezahlte Mehrwertsteuer auf ihre Einkäufe von der eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen. Wie können Unternehmen diesen Mechanismus effektiv nutzen, um ihre Steuerlast zu minimieren? Alles rund um das Thema Vorsteuerabzug erfahren Sie in diesem Blogbeitrag.

Was ist der Vorsteuerabzug?

Unternehmer können durch den Vorsteuerabzug die Umsatzsteuer, welche sie für betrieblich bedingte Einkäufe und Investitionen getätigt haben und somit an andere Unternehmen gezahlt haben, von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen. Die Umsatzsteuer, welche auf den Rechnungen für z.B. Rohstoffe, Dienstleistungen oder Bürobedarf bezahlt wurde, stellt damit keine zusätzliche Belastung für das Unternehmen dar, sondern wird stattdessen verrechnet.

Beispiel: Ein Unternehmen kauft Bürozubehör für 1.000 Euro netto und zahlt darauf 190 Euro Umsatzsteuer (19 %). Diese 190 Euro können dann als Vorsteuer in seiner Umsatzsteuererklärung abgezogen werden. Erhebt das Unternehmen auf seine Produkte 500 Euro Umsatzsteuer, reduziert sich die zu zahlende Umsatzsteuer durch den Vorsteuerabzug auf 310 Euro (500 Euro – 190 Euro).

Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs

Doch was genau sind die Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug?

  1. Unternehmerstatus: Nur Unternehmer nach dem Umsatzsteuergesetz (UstG) können den Vorsteuerabzug geltend machen.
  2. Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung: Von großer Bedeutung sind ordnungsgemäße Rechnungen. Die Eingangsrechnungen müssen alle rechtlichen Anforderungen erfüllen, wie die Angabe von Name und Adresse, der Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID, des Rechnungsbetrags und der ausgewiesenen Mehrwertsteuer.
  3. Verwendung für unternehmerische Zwecke: Wichtig ist die Verwendung der gekauften Waren oder Dienstleistungen ausschließlich für den unternehmerischen Zweck.

Umsatzsteuererklärung optimieren

Mit Hilfe des Vorsteuerabzugs kann die Steuerlast eines Unternehmens minimiert werden. Hierfür gibt es einige Tipps und Tricks, um diesen effektiv zu nutzen und von diesem gleichzeitig optimal zu profitieren.

  • Rechnungen sorgfältig prüfen

Eingehende Rechnungen müssen stets auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden. Sollten unvollständige Angaben zur Umsatzsteuer gemacht werden, kann der Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht werden. 

  • Vorsteuerabzug regelmäßig geltend machen

Es ist wichtig, den Vorsteuerabzug nicht nur einmal jährlich, sondern regelmäßig geltend zu machen. Bei den meisten Unternehmen geschieht dies meist monatlich oder vierteljährlich.

  • Auslandsbezug und Vorsteuerabzug

Sollten Waren oder Dienstleistungen aus dem Ausland bezogen werden, herrschen hierfür spezielle Regelungen für den Vorsteuerabzug. Ein Vorsteuerabzug bei ausländischen Rechnungen ist grundsätzlich ausgeschlossen, da hier keine Umsatzsteuer in die deutsche Staatskasse fließt. Ansonsten gibt es einige Voraussetzungen, welche erfüllt sein müssen, wenn Sie die im Ausland gezahlte Mehrwertsteuer erstattet bekommen wollen.

  • Sonderfälle: Geringwertige Wirtschaftsgüter

Geringwertige Wirtschaftsgüter (kurz: GWG) stellen bewegliche abnutzbare Wirtschaftsgüter dar, welche selbstständig nutzungsfähig sind, wobei der Anschaffungswert maximal 800€ betragen darf. Vorteilhaft ist, dass diese im Jahr der Anschaffung als Betriebsausgabe voll abgezogen werden können und der Vorsteuerabzug normalerweise sofort möglich ist.

Fazit

Aufgrund des Vorsteuerabzug ist es Unternehmern möglich, ihre Steuerlast zu minimieren. Die optimale Nutzung des Vorsteuerabzugs und eine damit verbundene rechtliche Beratung können Unternehmern ermöglichen, auch bei der Umsatzsteuer von einigen Vorteilen zu profitieren. Achten Sie stets auf korrekte und vollständige Rechnungen und machen Sie den Vorsteuerabzug regelmäßig geltend, sodass Sie ihre Umsatzsteuererklärung optimal gestalten und die Steuerlast minimieren.

Gerne helfen wir Ihnen bei der Erstellung und Einarbeitung in Ihre Umsatzsteuererklärung und stehen Ihnen stets bei Fragen zum Vorsteuerabzug und weiteren Sachen zur Seite. Wenden Sie sich einfach an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/steuerrecht/

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