1. Das Steuerstrafrecht
Dieser Bereich des deutschen Rechts findet in denjenigen Fällen Anwendung, die eine Steuerhinterziehung zum Gegenstand haben. Eine solche ist gegeben, wenn ein ungerechtfertigter Steuervorteil vorsätzlich oder fahrlässig erlangt wurde aufgrund des Vorenthaltens steuerlich relevanter Tatsachen oder die Weitergabe falscher oder unvollständiger Angaben. Im Rahmen der Strafen kann dabei Bußgeld verhängt oder auf empfindliche Geld- und Haftstrafen zurückgegriffen werden.
2. Die Steuerprüfung
Wird eine Steuerprüfung durchgeführt, so wird durch das Finanzamt eine ausführliche Prüfung veranlasst, in der die Buchhaltung inklusive sämtlicher Belege mit der abgegebenen Steuererklärung verglichen werden, mit dem Ziel, womöglich bereits bestehende Unstimmigkeiten aufzulösen und Straftaten infolge einer Steuerhinterziehung aufzudecken. Jedoch kann eine Steuerprüfung nicht nur angestrengt werden, wenn bereits ein konkreter Verdacht der Steuerhinterziehung besteht, sondern auch im Rahmen einer nach dem Zufallsprinzip getroffenen Wahl der Unternehmen. Darüber hinaus verfügt das Finanzamt über die Möglichkeit, die Steuerprüfung sowohl mit, als auch ohne einer vorherigen Ankündigung durchzuführen.
3. Das Verhalten
- Ausführliche Unterlagen: Um dafür zu sorgen, dass die Steuerprüfung möglichst zeitnah und problemlos vollzogen werden kann, sollte durchwegs für die Vollständigkeit und Verständlichkeit aller Unterlagen gesorgt werden. Wird das nicht beachtet, kann das zu einer unnötigen Verzögerung des Verfahrens führen, sowie einen Verdacht des Finanzamts bestärken.
- Konsultation anwaltlicher Unterstützung: Bei dem Verdacht einer Steuerhinterziehung und einer damit verbundenen Steuerprüfung gilt es einige wesentliche Punkte zu berücksichtigen. Findet die Steuerprüfung im eigenen Haus statt und ist man folglich unmittelbar selbst betroffen, so können aufgrund etwaiger Unsicherheiten schwerwiegende Flüchtigkeitsfehler entstehen. Durch fachkundige anwaltliche Unterstützung können diese vermieden, sowie das Einhalten aller relevanten Rahmenbedingungen der Prüfung revidiert werden.
- Fristen wahren: durch das Finanzamt können diverse Fristen gesetzt werden, in denen etwa das Vornehmen einer Stellungnahme oder das Vorlegen von Unterlagen zu erfolgen haben. Um weitergehenden Konsequenzen zu vermeiden, sollte deren Einhalten sichergestellt werden.
- Selbstanzeige: Wird eine Steuerprüfung bereits durchgeführt oder steht kurz bevor, ohne dass eine Steuerhinterziehung bereits ganz oder teilweise entdeckt wurde, sollte die Möglichkeit einer Selbstanzeige ernsthaft in Betracht gezogen werden. Werden in deren Rahmen bestimmte Voraussetzungen und Bedingungen beachtet, so kann im Ergebnis eine Strafmilderung oder gar eine Straffreiheit erlangt werden. Auch hierzu ist lediglich nach Absprache mit Steuerberatern oder Anwälten zu raten.
- Ausführliche Dokumentation: Das konkrete Handeln des Finanzamts sowie sämtlicher Kontakt während der Prüfung sollte umfassend dokumentiert werden. So kann der Verlauf auch im Nachhinein nachvollzogen und als Nachweis herangezogen werden.
4. Fazit
Sieht man sich mit einer Steuerprüfung konfrontiert, so ruft das bei den Beteiligten zumeist Unbehagen hervor. Wird das Verhalten jedoch an den hier aufgezeigten Eckpunkten orientiert, so kann möglichen weiteren Problemen entgegengewirkt, sowie ein den Umständen entsprechender harmonischer Ablauf gewährleistet werden.
Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.
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