Im Rahmen der Steuererklärungen werden häufig Unsicherheiten hervorgerufen, was oftmals Fehler und Unrichtigkeiten nach sich zieht. Diese sollten nicht leichtfertig hingenommen werden, da hierdurch eine Steuerhinterziehung begründet werden kann, was eine schwerwiegende Straftat darstellt und zu nicht unerheblichen Rechtsfolgen führt.
Falsche Steuererklärung
Zu einer falschen Steuererklärung kann es in den Fällen kommen, in denen mit dem Ergebnis an Steuern gespart zu haben, inkorrekte oder unvollständige Informationen weitergegeben wurden, die insbesondere aus dem Nichtangeben der vollständigen Einkünfte oder dem generellen Unterlassen, die Steuererklärung abzugeben, bestehen. Hierfür ist unerheblich, ob diese Fehler dem Täter vorsätzlich unterlaufen sind oder nicht, da auf eine leichtfertige Steuerverkürzung ebenfalls mit einem entsprechenden Bußgeldverfahren geantwortet wird.
Drohende Strafen
Je nach der konkreten Art und Vorgehensweise der entsprechenden Steuerhinterziehung fallen die darauffolgenden Strafen unterschiedlich aus. Zum einen kann auf den Täter eine Geldstrafe zukommen, welche nach der individuellen Höhe der Steuerverkürzung anzusetzen und zusätzlich zu den anfallenden Zinsen zu begleichen ist. Handelt es sich hingegen um weitreichendere Fälle, so wird das Gericht auf eine Freiheitsstrafe zurückgreifen, die zwischen 6 Monaten bis zu 5 Jahren betragen kann, in besonders schweren Fällen sogar bis 10 Jahre. In Fällen, in denen die Steuerschuld mehr als 100.000 € beträgt, kann die verhängte Freiheitsstrafe unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen zur Bewährung ausgesetzt werden. Diese Möglichkeit besteht hingegen nicht mehr, wenn die Summe den Betrag von 1.000.000 € übersteigt.
Vermeidung von hohen Strafen
- Konsultation eines Steuerberaters: Fehler aus Gründen der Unübersichtlichkeit und dem Mangel an Kenntnissen können ebenso bei komplexeren, wie auch vermeintlich einfacheren Fällen auftreten. Durch die Arbeitserfahrung, das bestehende Wissen und die Unterstützung in Fragen des aktuellen Steuerrechts durch einen beauftragten Steuerberater können diese vermieden, sowie das für Sie bestmögliche Ergebnis erreicht werden.
- Korrekte Angaben und Aufheben aller relevanter Belege: Um hohe Strafen infolge einer Steuerhinterziehung bestmöglich zu umgehen, sollte bei allen Schritten im Rahmen der Steuererklärung jederzeit die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben beachtet und mehrfach überprüft werden. Zudem ist es ratsam, sämtliche Nachweise und Belege nicht zu entsorgen, sondern aufzubewahren und bei Bedarf vorzulegen.
- Fristverlängerung: Zu empfehlen ist zudem stets den Überblick über einzuhaltende Fristen und Termine zu bewahren, um Gebühren zu vermeiden. Ist dies in besonderen Ausnahmefällen nicht möglich und ist eine Person unverschuldet verhindert, so kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
- Selbstanzeige: Wenn Sie etwaige Fehler in der Steuererklärung bemerken, dann besteht die Möglichkeit eine Korrektur vorzunehmen, bevor das Finanzamt mit der Verfolgung betraut wird. Eine freiwillige und rechtzeitige Selbstanzeige führt in einigen Fällen zu einer Milderung der Strafe, wenn nicht sogar einer Straffreiheit.
Für eine individuelle Beratung und Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.
