Im Falle einer Erbschaft ist das erlangte Vermögen anzuzeigen und eine Erbschaftssteuer zu entrichten. Um diese so gering wie möglich zu halten, besteht die Möglichkeit der Heranziehung von einiger legalen Steuerstrategien.
Steuerhinterziehung im Erbe
Ein Vorwurf der Steuerhinterziehung entsteht in den Situationen, in denen durch eine Steuererklärung falsche oder unvollständige Auskünfte über das Einkommen oder die Vermögenswerte getätigt wurden mit dem Ziel, ungerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Auch kann das im Rahmen erlangter Erbschaften geschehen, wie etwa durch bewusste Unterbewertungen des Erlangten, das Unterlassen der Anzeige einzelner steuerlich erheblicher Aspekte oder das Verschweigen eines Erwerbs durch Erbschaft, wodurch ernstzunehmende Geld- oder Haftstrafen begründet werden können.
Die legalen Steuerstrategien
- Das Nutzen der Freibeträge: Um die auferlegte Steuerlast so gering wie möglich zu halten, ist es ratsam, sich über die zur Verfügung stehenden Freibeträge einen Überblick zu verschaffen, und diese Möglichkeiten vollständig zu nutzen und auszuschöpfen. Diese sind gemäß § 16 ErbStG je nach dem Grad der Verwandtschaft anzusetzen und betragen zwischen 20.000 € und 500.000 €.
- Die Verteilung des Vermögens auf mehrere Erben: Durch dieses Vorgehen können mehrere der eben genannten Freibeträge genutzt und die Steuerlast gezielt gesenkt werden.
- Die Schenkung zu Lebzeiten: Obwohl Schenkungen gleichermaßen einer Steuerpflicht unterliegen, besteht auch hier die Möglichkeit, Freibeträge auszuschöpfen. Darüber hinaus kann alle 10 Jahre wiederkehrend eine Schenkung unter Berücksichtigung dieser steuerfreien Summe vollzogen werden, wobei dieses Vorgehen später eine geringere steuerliche Belastung mit sich bringt.
- Die Kettenschenkung: Unter diesem Begriff ist das Vorgehen zu verstehen, dass mehrere Schenkungen nacheinander vorgenommen werden, um so die zur Verfügung stehenden Freibeträge bestmöglich zu nutzen. Beispielsweise kann ein Elternteil ein Vermögen von 400.000 € an sein Kind verschenken, das dieses daraufhin entsprechend an seinen eigenen Nachwuchs schenkt, ebenfalls im Rahmen des Freibetrags. So kann das Vermögen ohne eine auferlegte Erbschaftssteuer weitergegeben werden. Das wäre nicht möglich, wenn die Großeltern die Schenkung direkt an ihr Enkelkind richten würden, da hier lediglich ein Freibetrag von 200.000 € besteht. Bei dieser Vorgehensweise gilt es jedoch einige Rahmenbedingungen zu beachten, da man sich sonst dem Vorwurf gegenüber finden könnte, auf diese Weise ausschließlich zu handeln, um die Schenkungssteuer einer direkten Schenkung umgehen zu können.
Fazit
Bei einer Steuerhinterziehung handelt es sich um ein Thema, das nicht leichtfertig hinzunehmen ist. Auch im Falle eines Erbes sind diesbezüglich einige bedeutende Aspekte zu berücksichtigen, besonders bei Verfolgung des Zieles, die auferlegten Steuerpflichten durch Anwendung legaler Strategien so gering wie möglich zu halten. Hier ist es ratsam, sich professionelle Unterstützung zu suchen, um ein möglichst bestes Ergebnis zu erhalten, unter Wahren der aktuell geltenden Vorschriften.
Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.
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