1. Nutzung der Freibeträge alle 10 Jahre
Die Freibeträge für Schenkungen gelten alle zehn Jahre erneut, es ist somit möglich, alle zehn Jahre den maximalen Betrag steuerfrei an die Nachkommen oder andere Begünstigte zu verschenken. Die Höhe des Freibetrages richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zwischen Schenker und Beschenkten.
2. Schenkung von Betriebsvermögen
Für die Schenkung von Betriebsvermögen gibt es im deutschen Steuerrecht Begünstigungen wie § 13a ErbstG. Nach dieser Regelung können Betriebsvermögen und Unternehmensanteile unter bestimmten Bedingungen von der Schenkungssteuer befreit oder mit erheblichen Steuerminderungen übertragen werden. Allerdings muss das Unternehmen bestimmte Bedingungen erfüllen, wie etwa, dass der Betrieb mindestens fünf Jahre fortgeführt werden muss und gewisse Größenkriterien, z.B. in Bezug auf Umsatz und Mitarbeiterzahlen, vorliegen müssen.
3. Schenkung von Immobilien unter Ausnutzung von Bewertungsabschlägen
Soll die Übertragung einer Immobilie durch Schenkung stattfinden, kann der Wert der Immobilie durch Bewertungsabschläge verringert werden, sofern gewisse Kriterien wie Minderheitsbeteiligungen oder eine schwächere Verwertbarkeit der Immobilie vorliegen.
4. Kapitallebensversicherungen und Sparpläne
Auch Kapitallebensversicherungen oder Sparpläne können hilfreich bei der Übertragung von Vermögen sein. Das Lebensversicherungsvermögen oder der Wert eines Sparplans kann u. U. steuerlich begünstigt und in kleineren Raten an den Begünstigten übertragen werden.
5. Schenkung unter Auflagen
Mithilfe der Gründung einer Familienstiftung oder Schenkung unter bestimmten Auflagen kann dabei helfen, die Steuerlast zu verringern und das Vermögen langfristig zu sichern. Eine Familienstiftung kann hierbei das Familienvermögen verwalten, was eine Optimierung der Schenkungssteuer zur Folge hat.
6. Schenkungen in Form von Sachwerten anstelle von Geldvermögen
Die Schenkung von Sachwerten wie Kunstwerken, Gold, Sammelobjekten oder Wertpapieren anstelle von Geldvermögen kann sich auf steuerlicher Ebene oftmals günstiger auswirken, denn bei der Bewertung von Sachwerten werden oftmals niedrigere Marktpreise angesetzt.
7. Schenkung von Vermögen durch eine stufenweise Übertragung
Statt das Vermögen auf einmal zu übertragen, können Vermögenswerte schrittweise über einen längeren Zeitraum hinweg übertragen werden, um so die steuerlichen Freibeträge optimal zu nutzen.
Für eine individuelle Beratung und Vertretung wenden Sie sich gerne an unser Team.
Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/
Weitere Blogbeiträge: