Durch den Pflichtteil wird sichergestellt, dass bestimmte nahe Verwandte, wie Kinder oder Ehepartner, im Falle eines Erbfalls nicht völlig leer ausgehen, auch wenn der Erblasser sie im Testament nicht erwähnt hat. In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige rund um das Thema Pflichtteil bei Immobilien und ihre Rechten und Pflichten diesbezüglich.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil stellt den gesetzlich festgelegten Mindestanteil am Erbe dar, welcher von bestimmten Verwandten eingefordert werden kann. Durch den Pflichtteil erhalten Personen, welche nicht im Testament berücksichtigt wurden, trotzdem einen Teil des Vermögens des Verstorbenen.
Nicht zu verwechseln ist der Pflichtteil mit dem Erbe. Der Pflichtteil stellt vielmehr einen anspruchsrechtlichen Betrag dar und entspricht der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils, den der Erbe ohne Testament erhalten hätte.
Würde ein Erbe im gesetzlichen Erbfall also insgesamt 50% des Vermögens erhalten, beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und somit 25%.
Wie wird er berechnet?
Immobilien stellen oft einen erheblichen Wert und Teil des Erbes dar, sodass diese für die Berechnung des Pflichtteils besonders relevant sind.
Ermittlung des Wertes der Immobilie
Wichtig ist die Ermittlung des Wertes der Immobilie, sodass der Pflichtteil korrekt berechnet werden kann. Hierbei gibt es unterschiedliche Verfahren zur Wertermittlung. Dieser Wert fließt dann auch in die Berechnung des gesamten Nachlasswerts ein, inklusive noch laufender Darlehen.
Pflichtteil und Immobilienverkäufe
Wird eine Immobilie im Rahmen des Erbes verkauft, muss der Erlös aus dem Verkauf bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Behält der Erbe die Immobilie und verkauft diese nicht, so können die Erben den Wert der Immobilie fordern in Form einer Geldzahlung oder in Form einer Teilung des Vermögens.
Wie können Immobilien den Pflichtteil beeinflussen?
Der Pflichtteil kann durch Immobilien in mehrfacher Hinsicht beeinflusst werden:
- Vermögensverschiebung durch Schenkungen
Grundsätzlich werden nur Schenkungen beachtet, welche der Erblasser in den letzten zehn Jahren vor seinem Tod getätigt hat. Verschenkt der Verstorbene also zu Lebzeiten innerhalb der letzten 10 Jahre vor seinem Tod Immobilien um den Pflichtteilsanspruch zu umgehen (sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch), kann der Beschenkte verpflichtet werden, den Wert der Schenkung in die Pflichtteilsberechnung mit einzubeziehen. Es können also Schenkungen unter bestimmten Umständen rückgängig gemacht werden. Hierbei wird dann so getan, als ob der Schenker (der Verstorbene) die Immobilie noch besäße.
- Verborgene Immobilienvermögen
Sollten Erben nicht sofort über alle Vermögenswerte informiert werden, welche Teil des Nachlasses sind, kann derjenige den Erben auffordern, den Wert der Immobilie bekanntzugeben.
Was können Erben tun, wenn der Pflichtteil nicht gezahlt wird?
Sollte der Pflichtteilsberechtigte den Pflichtteil fordern, welchen die Erben sich weigern zu zahlen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, um an den Pflichtteil zu kommen. Dies kann entweder durch eine gerichtliche Klage oder durch Einschaltung eines Anwalts geschehen. In bestimmten Fällen kann den Erben auch eine Zahlungserleichterung gewährt werden. Eine solche Zahlungserleichterung ist besonders bei Immobilien und in solchen Fällen, in denen eine sofortige Bezahlung schwierig ist möglich.
Teilen der Immobilie
Sollte es dazu kommen, dass die Erben eine Immobilie verkaufen müssen, um den Pflichtteil auszahlen zu können, ist es wichtig sich über die Verkaufsmöglichkeiten der Immobilie sowie die damit verbundenen steuerlichen und rechtlichen Konsequenzen zu informieren.
Teilungsversteigerung
Sollten die Erben sich nicht auf die Auszahlung des Pflichtteils einigen können, so stellt eine Teilungsversteigerung eine gute Möglichkeit dar, um den Pflichtteil zu begleichen. Hierbei kann es zur Zwangsversteigerung des Vermögens führen, welche in der Regel nicht im Interesse der Erben ist, da hierdurch oft der Wert der Immobilie gemindert werden kann.
Fazit
Eine rechtliche Beratung in Sachen Pflichtteil ist von großer Bedeutung. Ein Anwalt kann dabei helfen, die richtige Berechnung des Pflichtteils zu erstellen, rechtliche Schritte einzuleiten und sicherzustellen, dass alle Ansprüche korrekt durchgesetzt werden. Besonders im Hinblick auf Immobilien ist es von besonderer Bedeutung, den Wert der Immobilie im Nachlass korrekt zu ermitteln und ebenfalls alle Schenkungen zu Lebzeiten auch in die Berechnung des Pflichtteils mit einzubeziehen.
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Weitere Infos zum Erbrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/erbrecht/
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