Erbschaftssteuer in Deutschland: Welche Freibeträge gelten 2025? - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Erbschaftssteuer in Deutschland: Welche Freibeträge gelten 2025?

Die Erbschaftssteuer ist auch in 2025 ein wichtiges Thema, das sowohl Erben als auch Erblasser, die ihre Nachfolge regeln möchten, beschäftigt. Es ist wichtig, zu wissen in welcher Erbschaftssteuerklasse Sie sind und welche Freibeträge sich daraus für Sie ergeben.

Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer besteuert das Vermögen, das eine Person (Erbe) von einer verstorbenen Person (Erblasser) erbt. Die Erben werden je nach Verwandtschaftsgrad in verschiedene Steuerklassen eingeteilt, in denen der Steuersatz und der Freibetrag abhängig von dem Wert des Geerbten und der Steuerklasse festgelegt ist. Außerdem gibt es, je nach Näheverhältnis zum Erblasser, unterschiedlich hohe Freibeträge, die nicht versteuert werden müssen.

Die Steuerklassen und Freibeträge

In Deutschland gibt es drei verschiedene Steuerklassen. Im Jahr 2025 gelten folgende Steuerfreibeträge:

  1. Steuerklasse I: Diese Klasse gilt für Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Stiefkinder, Enkel und Eltern.
    • Ehepartner: 500.000 Euro
    • Kinder und Stiefkinder: 400.000 Euro
    • Enkelkinder: 200.000 Euro
    • Eltern: 100.000 Euro
  2. Steuerklasse II: Diese Steuerklasse gilt für Geschwister, Nichten, Neffen, Schwiegertöchter und -söhne sowie Schwiegereltern.
    • Freibetrag: 20.000 Euro
  3. Steuerklasse III: Diese Klasse gilt für alle übrigen Erben. Hierzu zählen beispielsweise Freunde, entfernte Verwandte, aber auch juristische Personen.
    • Freibetrag: 20.000 Euro

Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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