Digitale Konten bei Versicherungen, Banken oder Spieleanbietern sowie Accounts bei Social Media-Seiten oder Nachrichtendiensten sind heutzutage Normalität. Im Falle des Todes, stellt sich die Frage, wer für diese Konten und Accounts zuständig ist.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Zum digitalen Nachlass gehört all das, was man im Internet oder digital an Daten und Informationen hinterlässt. Dazu zählen insbesondere:
- Daten und Dateien auf Geräten (Bilder, Musik, Videos, etc.)
- Konten (Bankkonten, Konten bei Online-Zahlungsanbietern)
- Blogs und Webseiten
- Accounts auf Social Media und in Nachrichtenforen
Der digitale Nachlass gehört zum Erbe dazu.
Was passiert mit meinem digitalen Nachlass nach meinem Tod?
Die meisten gehen davon aus, dass ihre Daten und Konten nach einer gewissen Zeit automatisch gelöscht werden. Allerdings ist dies abhängig von den Rechtsnachfolgern des Verstorbenen; diese entscheiden, ob die Konten weitergeführt oder gelöscht werden.
Abonnements bei Streaming-Anbietern (z.B.: Amazon Prime, Netflix, Sky, Spotify) laufen nach Tod des Nutzers weiter, diese müssen von den Erben aktiv gekündigt werden.
Hat der Verstorbene einen Online-Shop geführt oder eine Webseite betrieben, so können die Erben diese übernehmen, verpflichtet dazu sind sie allerdings nicht.
Somit ist es sinnvoll, noch zu Lebzeiten zu regeln, wie mit dem digitalen Nachlass nach dem eignen Tod verfahren werden soll. Dazu sollte der Erblasser eine Übersicht mit allen Accounts und Zugangsdaten erstellen und auch seinen Willen festhalten, was damit im Falle des Eintritts des Erbfalls geschehen soll. So kann der Missbrauch von persönlichen Daten vermieden werden.