Die Rolle von Steuerberatern in Steuerstrafrecht: Haftung und Verantwortung (Stand Juni 2025) - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Die Rolle von Steuerberatern in Steuerstrafrecht: Haftung und Verantwortung (Stand Juni 2025)

Steuerberater spielen in allen steuerlichen Prozessen eines Unternehmers eine essentielle Rolle. Sie beraten ihre Mandaten hinsichtlich der Einhaltung ihrer steuerlichen Pflichten und bei der Minimierung steuerlicher Risiken. Jedoch können sie sich im Bereich des Steuerstrafrechts auch selbst haftbar machen.

I. Die Rolle von Steuerberatern im Steuerstrafrecht

Die Aufgaben von Steuerberatern im Steuerstrafrecht sind vielfältig und reichen von der klassischen Steuerberatung bis hin zur Unterstützung in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren.

1. Beratung bei der steuerlichen Gestaltung

Die Haupttätigkeit eines Steuerberaters liegt darin, seinen Mandanten bei der steuerlichen Gestaltung seiner Unternehmensstruktur und der Steuererklärung ausgiebig zu beraten. Dabei muss er insbesondere darauf achten, dass seine vorgeschlagenen Maßnahmen und Gestaltungen den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

2. Vermeidung von Steuerhinterziehung und -betrug

Eine ebenso zentrale Aufgabe des Steuerberaters ist es, seinen Mandanten vor steuerrechtlichen Verstößen wie Steuerhinterziehung, -verkürzung oder -betrug zu bewahren. Daher müssen sie ihre Mandaten hinweisen, wenn die Handhabung oder Darstellung von Einkünften, Ausgaben etc. in der Steuererklärung problematisch und gegebenenfalls sogar illegal sind.

3. Unterstützung in Steuerstrafverfahren

Schließlich kann ein Steuerberater auch falls ein steuerstrafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Mandanten eingeleitet wird, eine unterstützende Rolle einnehmen. Jedoch können sie hierbei keinen Strafverteidiger ersetzen, sondern lediglich in steuerlichen Fragen beraten und mit dem Steuerstrafrechtler des Mandanten zusammenarbeiten.

II. Haftung von Steuerberatern im Steuerstrafrecht

Die Haftung des Steuerberaters hängt sehr stark davon ab, ob er eine seiner Sorgfaltspflichten verletzt hat. Denn nur so können sie gegenüber ihrem Mandanten, dem Finanzamt oder anderen staatlichen Institutionen haftbar gemacht werden.

1. Haftung gegenüber dem Mandanten

Steuerberater haften nur gegenüber ihrem Mandanten, wenn dieser aufgrund einer fehlerhaften Beratung oder einer unterlassenen Aufklärung in einen steuerstrafrechtlichen Konflikt gerät. Dies betrifft insbesondere die Fälle, in denen der Steuerberater den Mandanten nicht auf die korrekten steuerlichen Vorschriften hingewiesen hat oder im Rahmen der Steuererklärung Fehler gemacht hat, die später zu Steuerhinterziehung oder -verkürzung führen. Die Haftung kann sich auf den entstandenen Schaden, etwa durch Nachzahlungen von Steuern, Strafen oder Zinsen, beziehen.

Die Haftung kann auch dann eintreten, wenn der Steuerberater fahrlässig handelt.

2. Haftung gegenüber dem Finanzamt und Dritten

Zudem kann ein Steuerberater auch gegenüber dem Finanzamt oder sogar Dritten haftbar gemacht werden. Dies ist dann der Fall, wenn er falsche oder unvollständige Angaben an die Finanzbehörden weitergibt und dies zu einer Steuerhinterziehung führt. In solchen Fällen kann der Steuerberater für den Schaden haftbar gemacht werden, den das Finanzamt erleidet, etwa in Form von Steuernachforderungen und Strafen.

III. Verantwortung des Steuerberaters: Ethische und rechtliche Implikationen

Neben der reinen Haftung umfasst die Verantwortung des Steuerberaters im Steuerstrafrecht auch eine ethische Dimension. So sind Steuerberater nicht nur dazu verpflichtet, ihre Mandanten rechtlich abzusichern und ihre steuerlichen Risiken so gering wie möglich zu halten, sondern vielmehr müssen sie auch sicherstellen, dass ihre Beratungen nicht in unrechtmäßigen bzw. illegalen Handlungen münden.

Dabei müssen sich Steuerberater ihre Rolle als Mittler zwischen Mandanten und Finanzbehörde bewusst machen.

IV. Fazit

Der Steuerberater im Steuerstrafrecht ist von großer Bedeutung. Sie tragen dabei Verantwortung im Hinblick auf die rechtmäßige Beratung ihres Mandanten. Hier müssen sie sicherstellen, dass sie keine Sorgfaltspflichten verletzen und sich so selbst einem Haftungsisiko aussetzen.

Für weitergehende Auskünfte wenden Sie sich gerne an unser Team, angeführt von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht, Maximilian Hufnagel.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/steuerrecht/

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