Steuern im Ausland: Was sie über internationales Steuerrecht wissen müssen (Stand September 2025) - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Steuern im Ausland: Was sie über internationales Steuerrecht wissen müssen (Stand September 2025)

Immer mehr Menschen leben, arbeiten oder investieren über Ländergrenzen hinweg. Doch wo genau muss man eigentlich Steuern zahlen – im Wohnsitzland, im Arbeitsland oder dort, wo die Firma sitzt? Das internationale Steuerrecht kann schnell komplex werden. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die wichtigsten Regelungen und Fallstricke.

1. Steuerpflicht: Wonach richtet sich der Besteuerungsort?

Die Steuerpflicht richtet sich in den meisten Ländern primär nach dem Wohnsitz. Wer also mehr als 6 Monate bzw. 183 Tage im Jahr in einem Land lebt oder dort seinen Lebensmittelpunkt hat, gilt meist dort als unbeschränkt steuerpflichtig – mit allen Einkünften weltweit (Welteinkommensprinzip).

In Deutschland gilt grundsätzlich sowohl das Wohnsitzprinzip und das Welteinkommensprinzip. Unbeschränkt steuerpflichtige mit Wohnsitz in Deutschland müssen ihr Einkommen, unabhängig vom Herkunftsland, auch in Deutschland versteuern.

Andere Besteuerungsprinzipien sind zum einen das Quellenlandprinzip, bei dem die Steuern in dem Land anfallen, in dem gearbeitet wird. Zum anderen gibt es das Territorialprinzip. Danach wird nur das besteuert, was in dem Land erwirtschaftet wurde.

2. Doppelbesteuerung vermeiden: Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

Wenn jemand in zwei Ländern steuerpflichtig ist, kann es zur sogenannten Doppelbesteuerung kommen. Um das zu verhindern, gibt es zwischen vielen Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese regeln, welches Land bei welchen Einkünften das Besteuerungsrecht hat – und wie das andere Land damit umgeht (z. B. durch Freistellung oder Anrechnung).

Tipp: Prüfen Sie vor einem Umzug oder einer Auslandsbeschäftigung, ob ein DBA besteht – etwa über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).

3. Besteuerung von Auslandseinkünften

Wer in Deutschland lebt, muss grundsätzlich sein gesamtes Einkommen angeben – auch Mieteinnahmen aus einer Immobilie in Frankreich oder Dividenden aus den USA. Oft ist jedoch das ausländische Einkommen durch ein DBA in Deutschland steuerfrei, muss aber trotzdem in der Steuererklärung angegeben werden (Progressionsvorbehalt).

4. Unternehmen & Investitionen über Grenzen hinweg

Unternehmen, die international tätig sind, unterliegen zusätzlichen Regelungen – etwa zur Verrechnungspreisdokumentation oder zur Quellensteuer auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren. Auch private Anleger sollten aufpassen: Viele Länder behalten bei Kapitalerträgen eine Quellensteuer ein, die ggf. mit der deutschen Steuer verrechnet werden kann.

5. Meldepflichten & Steuererklärung

Wer Einkünfte im Ausland erzielt, muss diese nicht nur korrekt versteuern, sondern oft auch melden. In Deutschland gilt z. B. eine Anzeigepflicht für Auslandsbeteiligungen, ausländische Konten und bestimmte Überweisungen. Die Nichtbeachtung kann teuer werden – Stichwort Steuerhinterziehung.

6. Fazit: Rechtzeitig informieren, teure Fehler vermeiden

Internationale Steuersachverhalte sind komplex – und Unwissen schützt nicht vor Strafe. Wer im Ausland lebt, arbeitet oder investiert, sollte sich frühzeitig über seine steuerlichen Pflichten informieren. Doppelbesteuerungsabkommen bieten oft Erleichterung, aber die korrekte Anwendung ist weiterhin komplex.

Für weitere Informationen oder eine spezielle Beratung in Ihrem Fall wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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