Wenn man sein Vermögen zu Lebzeiten übertragen möchte, unabhängig ob es dabei um Immobilien, Geld oder Wertpapiere geht, muss man sich mit der Schenkungssteuer auseinandersetzen. Mit der richtigen Planung und einer gezielten Nutzung der Freibeträge lässt sich die steuerliche Belastung deutlich senken oder auch ganz vermeiden.
Die Schenkungssteuer
Auf unentgeltliche Vermögensübertragungen unter Lebenden wird die Schenkungssteuer erhoben. Der Steuerpflichtige ist der Empfänger der Schenkung. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach:
- dem Wert der Schenkung,
- dem Verwandtschaftsverhältnis zum Schenkenden,
- der Verfügbarkeit des Freibetrags.
Größtenteils folgt die Schenkungssteuer den Regeln der Erbschaftssteuer mit dem Unterschied, dass Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.
Freibeträge & Steuerklassen
Die Freibeträge und Steuerklassen knüpfen an das Verwandtschaftsverhältnis an. Je näher das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen Schenker und Schenkungsempfänger, desto höher ist der Freibetrag und niedriger der Steuersatz:
Empfänger | Freibetrag | Steuerklasse |
Ehepartner | 500.000 € | I |
Kinder | 400.000 € | I |
Enkel | 200.000 € | I |
Eltern, Großeltern | 20.000 € | II |
Geschwister, Freunde | 20.000 € | II/III |
Die Steuersätze sind je nach Steuerklasse und Höhe des steuerpflichtigen Betrags unterschiedlich:
- Steuerklasse I: 7-30 %
- Steuerklasse II: 15- 43 %
- Steuerklasse III: 30- 50 %
Weitere Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerreduktion
- Nießbrauch und Wohnrechte: Werden Immobilien übertragen mindert sich der steuerlich anzusetzende Wert, wenn der Schenkende sich ein lebenslanges Nutzungsrecht vorbehält.
- Schenkungen mit Auflagen: Werden Pflegeregelungen oder Rückforderungsrechte an die Schenkung gebunden, können auch diese angerechnet werden und die Steuerlast senken.
- Übertragung über Gesellschaften oder Stiftungen: Geht es um größere Vermögen bieten sich langfristige Modelle, z.B. Familiengesellschaften zur Vermögenssicherung und Steueroptimierung, an.
Fazit
Wer gut plant und Freibeträge gut nutzt, kann die Schenkungssteuerlast erheblich reduzieren. Besonders bei höheren Schenkungswerten ist es sehr zu empfehlen, einen Experten zu Rate zu ziehen.
Wenden Sie sich für eine individuelle Unterstützung gerne an unser Team.
Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/
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