Wenn ein geliebter Mensch verstirbt, ist die emotionale Belastung oft groß. Doch neben Trauer und Organisation der Beerdigung kommt auch eine finanzielle und steuerliche Verantwortung auf die Erben zu: die Erbschaftssteuer. Fehler können zu hohen Kosten und auch Bußgeldern führen. In diesem Beitrag erfahren Sie die sieben häufigsten Fehler – und wie Sie sie vermeiden.
- Versäumnis der fristgerechten Meldung beim Finanzamt
Der Fehler: Viele Erben wissen nicht, dass sie das Finanzamt innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis des Erbfalls informieren müssen – auch wenn sie glauben, dass keine Steuer anfällt.
Die Lösung: Melden Sie den Erwerb rechtzeitig schriftlich dem zuständigen Finanzamt. Nur wenn ein Testament vorliegt und jenes durch einen deutschen Notar bzw. eine deutsche Notarin, ein deutsches Gericht oder eine deutsche Konsulin bzw. einen deutschen Konsul eröffnet wird, erfolgt die Meldung automatisch. Das gilt allerdings nicht, wenn Grundbesitz, Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften oder Auslandsvermögen vererbt wurde, hier sind Sie selbst in der Pflicht.
- Falsche oder unvollständige Angaben in der Steuererklärung
Der Fehler: Immobilien, Bankkonten im Ausland oder Schenkungen zu Lebzeiten werden nicht oder falsch angegeben – teils aus Unwissenheit, teils aus Angst vor Steuerlast.
Die Lösung: Arbeiten Sie mit einem Steuerberater oder Anwalt für Steuerrecht zusammen. Vermögenswerte müssen korrekt und vollständig angegeben werden. Besonders Schenkungen der letzten zehn Jahre vor dem Erbfall sind relevant.
- Nicht-Nutzung von Freibeträgen
Der Fehler: Viele Erben wissen nicht, dass es hohe steuerliche Freibeträge gibt – abhängig vom Verwandtschaftsgrad. Wer diese nicht nutzt, zahlt mehr als nötig.
Die Lösung: Prüfen Sie Ihre Freibeträge. Ehepartner haben z. B. 500.000 €, Kinder 400.000 €. Eine rechtzeitige Planung kann helfen, diese optimal auszuschöpfen – z. B. durch frühzeitige Schenkungen.
- Fehlende Bewertung von Immobilien zum Stichtag
Der Fehler: Immobilien werden oft nicht korrekt bewertet, entweder zu hoch oder zu niedrig. Dies kann zu einer zu hohen Steuer oder späteren Korrekturen führen, da das Finanzamt zur Bewertung einer Immobilie keine genaue Besichtigung vornimmt.
Die Lösung: Lassen Sie eine fachgerechte Immobilienbewertung durchführen. Das Finanzamt verwendet häufig Standardverfahren, daher kann ein professionelles Gutachten helfen, die Steuerlast korrekt zu berechnen.
- Ignorieren des Familienheimprivilegs
Der Fehler: Viele glauben, dass das Familienheim der Eltern auch versteuert werden muss. Dies ist allerdings nicht immer so.
Die Lösung: Kinder können, falls sie innerhalb von sechs Monaten in das maximal 200 Quadratmeter Wohnfläche große Haus der Eltern ziehen, das Haus ohne die Nutzung von weiteren Freibeträgen übernehmen. Allerdings muss das Haus dann auch für insgesamt 10 Jahre bewohnt werden
- Keine steuerliche Gestaltung zu Lebzeiten
Der Fehler: Viele Erblasser versäumen es, frühzeitig Maßnahmen zu treffen, um die Erbschaftssteuer für ihre Angehörigen zu minimieren.
Die Lösung: Nutzen Sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten wie Schenkungen, Nießbrauch oder Familienstiftungen. Eine vorausschauende Nachlassplanung mit einem Steuerberater oder Fachanwalt kann erhebliche Vorteile bringen.
- Verzicht auf professionelle Beratung
Der Fehler: Aus Kostengründen verzichten viele auf rechtliche oder steuerliche Beratung und riskieren dadurch teure Fehler.
Die Lösung: Investieren Sie in eine Beratung. Die komplexen Regeln der Erbschaftssteuer lassen sich oft nicht ohne Fachwissen korrekt umsetzen. Fehler führen schnell zu Nachzahlungen, Bußgeldern oder Streitigkeiten mit dem Finanzamt.
Fazit: Mit Wissen und Planung teure Fehler vermeiden
Die Erbschaftssteuer ist ein sensibles Thema – nicht nur emotional, sondern auch finanziell. Wer rechtzeitig plant, sich informiert und professionelle Unterstützung einholt, kann viele der typischen Fehler vermeiden und sich sowie seinen Angehörigen unnötige Belastungen ersparen. Der richtige Umgang mit dem Nachlass beginnt oft schon zu Lebzeiten.
Für eine individuelle Beratung und Vertretung wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.
Weitere Infos zum Steuerrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/steuerrecht/
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