Betriebsprüfung und Umsatzsteuer: Wichtige Tipps für Unternehmer - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Betriebsprüfung und Umsatzsteuer: Wichtige Tipps für Unternehmer

Eine Betriebsprüfung ist für viele Unternehmer ein leidiges Thema. Sie kann plötzlich und ohne große Vorwarnung vom Finanzamt eingeleitet werden, um die steuerlichen Belange eines Unternehmers sorgfältig zu überprüfen. Insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer ist für viele Unternehmer Vorsicht und Sorgfalt geboten, da Fehler hierbei schnell teure Konsequenzen nach sich ziehen.

I. Was ist eine Betriebsprüfung?

Unter einer Betriebsprüfung versteht man die Überprüfung der steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens durch das Finanzamt. Als Ziel der Betriebsprüfung gilt die Feststellung, dass alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt erfüllt wurden und dass das betroffene Unternehmen alle Einnahmen und Ausgaben richtig erfasst hat. Dabei kann sie sowohl die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer als auch die Umsatzsteuer betreffen. Die Prüfungen können dabei planmäßig aber auch unangekündigt stattfinden.

II. Umsatzsteuer im Fokus der Betriebsprüfung

Die Umsatzsteuer (oder auch Mehrwertsteuer) ist für viele Unternehmen ein zentraler Bestandteil ihrer steuerlichen Verpflichtungen. Sie betrifft sowohl den Verkauf von Waren und Dienstleistungen als auch die Vorsteuerabzugsberechtigung für getätigte Einkäufe.

Geschehen Fehler bei ihrer Berechnung oder beim Vorsteuerabzug kann dies zu erheblichen Nachzahlungen oder sogar Strafen führen.

Im Rahmen einer Betriebsprüfung prüft das Finanzamt insbesondere folgende Aspekte der Umsatzsteuer:

  • Richtigkeit der Umsatzsteuervoranmeldungen: Es wird überprüft, ob die Umsatzsteuer korrekt berechnet und abgeführt wurde.
  • Vorsteuerabzug: Unternehmer haben die Möglichkeit, die Umsatzsteuer, die sie für betriebliche Einkäufe zahlen, als Vorsteuer abzuziehen. Hier erfolgt eine strikte Kontrolle, ob alle Vorsteuerabzüge korrekt sind und nur für berechtigte Ausgaben vorgenommen wurden.
  • Steuersätze: Zudem wird die Anwendung der richtigen Steuersätze (z. B. 19 % oder 7 %) überprüft, um sicherzustellen, dass die richtigen Beträge abgeführt wurden.
  • Rechnungen: Eine ordnungsgemäße Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Es wird geprüft, ob auf ihr alle erforderlichen Angaben wie der Name des Unternehmens, Steuernummer und korrekte Beträge enthalten sind.

III. Tipps zur Vorbereitung auf eine Betriebsprüfung

1. Ordnungsgemäße Buchführung

Die Grundlage für jedes gut funktionierende Unternehmen ist eine ordnungsgemäße und lückenlose Buchführung. Dabei sollten alle Einnahmen, Ausgaben und Steuererklärungen nachvollziehbar und transparent dokumentiert sein. Zur Vereinfachung des Prozesses kann man die Hilfe von digitalen Buchhaltungssoftwares heranziehen. Man sollte jedoch trotz deren Hilfe immer sicherstellen, dass alle Belege aufbewahrt und korrekt erfasst sind. Denn gerade dies ist auch Gegenstand der Prüfung durch den Finanzprüfer.

2. Prüfung der Umsatzsteuervoranmeldungen

Zudem sollten Unternehmer ihre Umsatzsteuervoranmeldungen regelmäßig und sorgfältig überprüfen. Dabei ist es empfehlenswert, diese nicht aufzuschieben und so erst kurz vor der Abgabefrist zu erstellen, sondern vielmehr sollen sie frühzeitig erstellt werden. Dies und gründliche Kontrollen verhindern, dass Fehler oder Unklarheiten erst während der Prüfung zu Tage treten.

3. Rechnungen und Vorsteuerabzug

Des Weiteren ist der Vorsteuerabzug oft ein Stolperstein bei Betriebsprüfungen. Unternehmer sollten sicherstellen, dass sie alle Rechnungen, auf deren Grundlage der Vorsteuerabzug erfolgt, vollständig und korrekt sind. Auch nur kleine Fehler können dazu führen, dass der Vorsteuerabzug nicht anerkannt wird.

4. Experten in Anspruch nehmen

Schließlich sollten Unternehmer nicht davor zögern, externe Berater in Anspruch zu nehmen. Gerade bei komplexeren steuerlichen Themen wie die Umsatzsteuer kann eine qualifizierte Steuerberatung von großem Nutzen sein. Zudem können Steuerberater oder Anwälte die Unternehmen bei der korrekten Durchführung von Umsatzsteuervoranmeldungen unterstützen. Abschließend können sie auch im Falle einer Betriebsprüfung als kompetenter Ansprechpartner und als Hilfe zugezogen werden, sodass man nicht den Überblick verliert.

IV. Fazit

Die Betriebsprüfung im Bereich der Umsatzsteuer ist für viele Unternehmer eine stressige Angelegenheit, jedoch lässt sie sich mit der richtigen Vorbereitung und einer sorgfältigen Buchführung gut bewältigen. Unternehmer sollten insbesondere darauf achten, ihre Umsatzsteuervoranmeldungen regelmäßig zu überprüfen, ordnungsgemäße Rechnungen auszustellen und im Zweifelsfall auf die Meinung eines Experten zurückzugreifen.

Für eine individuelle Beratung oder Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

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