Ein Gutachten nach § 198 BewG kann für Steuerpflichtige den entscheidenden Unterschied machen, wenn es darum geht, einen niedrigeren gemeinen Wert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass genau hier häufig Fehler passieren. Unpräzise Herleitungen, methodische Schwächen oder eine unzureichende Dokumentation führen nicht selten dazu, dass das Finanzamt das Gutachten ganz oder teilweise...Read More