Die Ehe wird gem. § 1353 BGB auf Lebenszeit geschlossen und ist somit eine Art Dauerschuldverhältnis: beide Ehepartner gehen Verpflichtungen ein, die sie gegenüber ihrem Partner in gewisser Weise erfüllen müssen. Rechte Die Ehepartner können einen gemeinsamen Ehenamen führen oder ihren bisherigen Namen belassen, § 1355 BGB. Im Falle des Todes des einen Ehepartners, steht...Read More