Wie funktioniert die Schenkungssteuer? Alles, was Sie über Freibeträge wissen müssen (Stand September 2025) - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Wie funktioniert die Schenkungssteuer? Alles, was Sie über Freibeträge wissen müssen (Stand September 2025)

Wenn man sein Vermögen zu Lebzeiten übertragen möchte, unabhängig ob es dabei um Immobilien, Geld oder Wertpapiere geht, muss man sich mit der Schenkungssteuer auseinandersetzen. Mit der richtigen Planung und einer gezielten Nutzung der Freibeträge lässt sich die steuerliche Belastung deutlich senken oder auch ganz vermeiden.

Die Schenkungssteuer

Auf unentgeltliche Vermögensübertragungen unter Lebenden wird die Schenkungssteuer erhoben. Der Steuerpflichtige ist der Empfänger der Schenkung. Die Höhe der Steuer bestimmt sich nach:

  • dem Wert der Schenkung,
  • dem Verwandtschaftsverhältnis zum Schenkenden,
  • der Verfügbarkeit des Freibetrags.

Größtenteils folgt die Schenkungssteuer den Regeln der Erbschaftssteuer mit dem Unterschied, dass Freibeträge alle zehn Jahre erneut genutzt werden können.

Freibeträge & Steuerklassen

Die Freibeträge und Steuerklassen knüpfen an das Verwandtschaftsverhältnis an. Je näher das verwandtschaftliche Verhältnis zwischen Schenker und Schenkungsempfänger, desto höher ist der Freibetrag und niedriger der Steuersatz:

EmpfängerFreibetragSteuerklasse
Ehepartner500.000 €I
Kinder400.000 €I
Enkel200.000 €I
Eltern, Großeltern20.000 €II
Geschwister, Freunde20.000 €II/III

Die Steuersätze sind je nach Steuerklasse unterschiedlich, richten sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Betrags und betragen zwischen 7 % und 50 %.

Strategisch schenken – ein Beispiel

Ein Vater möchte seinem Sohn 800.000 € zukommen lassen. Er kann:

  • jetzt 400.000 € steuerfrei schenken,
  • in zehn Jahren weitere 400.000 € – ebenfalls steuerfrei.

So lässt sich das gesamte Vermögen ohne Schenkungssteuer übertragen.

Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerreduktion

  • Nießbrauch und Wohnrechte: Wenn der Schenkende sich ein lebenslanges Nutzungsrecht vorbehält, mindert das den steuerlich anzusetzenden Wert der Immobilie.
  • Schenkungen mit Auflagen: Pflegeregelungen oder Rückforderungsrechte können angerechnet werden und die Steuerlast senken.
  • Übertragung über Gesellschaften oder Stiftungen: Für größere Vermögen bieten sich langfristige Modelle zur Vermögenssicherung und Steueroptimierung an.

Fazit

Mit guter Planung und der gezielten Nutzung von Freibeträgen lässt sich die Schenkungssteuer erheblich reduzieren. Wer frühzeitig handelt, kann Vermögen steuerlich effizient weitergeben und gleichzeitig rechtliche Sicherheit schaffen.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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