Die Erbschaftssteuer ist für viele Erben eine erhebliche finanzielle Belastung. Vor allem die Höhe der Steuerlast führt häufig zu unerwünschten finanziellen Engpässen führen, sodass das Vermögen nicht wie gewünscht an die nächste Generation übergeht. Eine perfekte Lösung hierfür stellt die vorweggenommene Erbfolge dar.
In diesem Blogbeitrag wird geklärt, was genau unter der vorweggenommenen Erbfolge zu verstehen ist, warum sie eine der effektivsten Methoden zur Steueroptimierung ist und wie Sie diese Strategie erfolgreich umsetzen können.
Was ist vorweggenommene Erbfolge?
Bei der vorweggenommenen Erbfolge werden Vermögenswerte mittels Schenkung schon bereits zu Lebzeiten an die Erben übertragen, um nicht nur steuerliche Vorteile zu sichern, sondern auch das Vermögen langfristig beizubehalten. Hierbei wird es ermöglicht die steuerlichen Belastungen, die im Falle einer Erbschaft anfallen würden, nicht nur zu verringern, sondern teilweise zu vermeiden.
Warum ist die vorweggenommene Erbfolge so effektiv?
Bezüglich der Frage warum die vorweggenommene Erbfolge so effektiv ist, gibt es mehrere Aspekte:
- Steuerliche Vorteile aufgrund der Nutzung von Freibeträgen: Der Gesetzgeber gewährt unterschiedliche Freibeträge für Schenkungen, welche alle zehn Jahre neu ausgeschöpft werden können.
- Vermeidung der Erbschaftssteuer: Die Schenkung von Vermögen zu Lebzeiten ermöglicht es Erbschaftssteuern teilweise vollständig zu vermeiden oder diese erheblich zu reduzieren. Besonders bei großen Vermögenswerten ist dies eine durchaus geeignete Möglichkeit, die Steuerlast zu reduzieren.
- Rechtzeitige Vermögensweitergabe: Das Vermögen rechtzeitig weiterzugeben kann Streitigkeiten oder rechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Erben vorbeugen. Durch die vorweggenommene Erbfolge besteht schon zu Lebzeiten eine klare Aufteilung bezüglich der Vermögenswerte für die Erben.
- Vermögensaufbau und -erhalt: Die vorweggenommene Erbfolge ermöglicht aber eben auch den Vermögenserhalt über mehrere Generationen, ohne hohe Steuern zahlen zu müssen. Insbesondere bei der Schenkung von Immobilien oder Unternehmensanteilen wird die Steuerlast auf die Erben reduziert und die Übergabe des Vermögens effizient gestaltet.
Steuerliche Vorteile der vorweggenommenen Erbfolge
Schenkungsfreibeträge: Wie sie optimal genutzt werden können
Schenkungsfreibeträge stellen einen der Hauptvorteile der vorweggenommenen Erbfolge dar. Diese ergeben sich aus dem jeweiligen Verwandtschaftsverhältnis.
- Freibeträge für Kinder und Enkelkinder:
- 400.000 Euro für jedes Kind: Eltern steht es frei alle zehn Jahre bis zu 400.000 Euro an ihre Kinder steuerfrei verschenken. Dies trifft auch auf Adoptiv- und Stiefkinder zu.
- 200.000 Euro für jedes Enkelkind: Für jedes Enkelkinder besteht ein Freibetrag von bis zu 200.000 Euro.
- Freibetrag für Ehegatten:
- 500.000 Euro für Ehepartner: Eine Schenkung an Ehepartner ist in Höhe von bis zu 500.000 Euro möglich, sodass auch hier die steuerlichen Vorteile genutzt werden können.
- Freibetrag für Eltern/Großeltern:
- 100.000 Euro für Eltern und Großeltern: Für Erbende Väter, Mütter, Opas und Omas besteht die Möglichkeit Vermögenswerte bis zu 100.000 Euro zu erhalten.
- Freibeträge für alle übrigen Erben:
- Für alle übrigen Erben liegt der Freibetrag bei 20.000 Euro.
Beispiel aus der Praxis:
Ein Vater kann an seinen Sohn Vermögen in einem Wert von 400.000 Euro übertragen. Der Freibetrag für Kinder beträgt 400.000 Euro, sodass diese Übertragung steuerfrei ist. Der Sohn kann wiederum später auch ebenfalls Vermögen im Wert von 400.000 Euro an seine Kinder weitergeben und somit den Freibetrag erneut ausschöpfen.
Optimierung von Immobilienübertragungen
Auch die Übertragung von Immobilien kann im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge und somit zu Lebzeiten stattfinden. Immobilien machen einen erheblichen Teil des Vermögens aus und gehen daher häufig mit einer hohen Erbschaftssteuer einher.
- Bewertung von Immobilien: Ausschlaggebend ist der Verkehrswert einer Immobilie. Dieser ergibt sich z.B. aus den aktuellen Marktpreisen und dem Zustand der Immobilie. Es ist empfehlenswert den Verkehrswert seiner Immobilie im Blick zu haben, da dieser in den nächsten Jahren auch höher ausfallen kann.
- Schenkungssteuer und Immobilienübertragungen: Beachtlich ist der Verkehrswert der Immobilie auch für die einschlägigen Freibeträge um die Schenkungssteuer erheblich zu reduzieren oder eben ganz zu vermeiden.
Häufig gestellte Fragen (FAQs)
1. Wie hoch sind die Freibeträge für die Schenkung?
Die Höhe der Freibeträge bestimmt sich nach dem Verwandtschaftsgrad. Für Ehepartner besteht ein Freibetrag von 500.000 Euro, für Kinder von 400.000 Euro, für Enkel bei 200.000 Euro, für Eltern sowie Großeltern bei 100.000 Euro und für alle übrigen Erben bei 20.000 Euro. Dem Erblasser ist es möglich diese Freibeträge alle zehn Jahre auszuschöpfen.
2. Was passiert, wenn der Schenker innerhalb von 10 Jahren verstirbt?
Stirbt der Schenker innerhalb von 10 Jahren und dem Beschenkten noch Vermögen hinterlassen, werden die Schenkungen der letzten 10 Jahre und das geerbte Vermögen addiert. Hierbei gilt der gleiche Erbschaftssteuerfreibetrag wie für Schenkungen.
3. Welche Steuervorteile bietet die vorweggenommene Erbfolge bei Immobilien und Unternehmen?
Immobilien und Unternehmen können aufgrund der vorweggenommenen Erbfolge steuerlich günstig übertragen werden. Mit Hilfe einer frühzeitigen Schenkung und der Nutzung von Freibeträgen kann die Erbschaftssteuer im besten Fall vermieden werden oder aber erheblich reduziert werden.
Nehmen Sie es selbst in die Hand, Ihr Vermögen bestmöglich weiterzugeben und die Erbschaftssteuer so gering wie möglich zu halten. Wir stehen Ihnen jederzeit für eine individuelle Beratung zur steueroptimierten Erbplanung in München zur Verfügung.