Steuerstrafrechtliche Ermittlungen: Was Sie tun können, wenn Sie beschuldigt werden (Stand Oktober 2025) - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Steuerstrafrechtliche Ermittlungen: Was Sie tun können, wenn Sie beschuldigt werden (Stand Oktober 2025)

Dass eine strafrechtliche Beschuldigung und eine damit verbundene Ermittlung Unsicherheiten und Unbehaglichkeiten bezüglich der weiteren vorzunehmenden Schritte hervorrufen kann, ist selbstverständlich. Nachfolgend werden einzelne Punkte des aufzuzeigenden Verhaltens erläutert, durch das möglichst ohne Probleme das gewünschte Ergebnis erlangt werden kann.

1. Die steuerstrafrechtlichen Ermittlungen

Solche werden aufgrund tatsächlicher Anhaltspunkte in die Wege geleitet, wenn etwa infolge eines grundsätzlichen Verschweigens steuerlich erheblicher Tatsachen oder durch deren teilweises Zurückhalten der Verdacht begründet wird, dass eine Straftat vorliegt.

2. Konsultation anwaltlicher Unterstützung

Zunächst sollte nicht voreilig gehandelt, sondern auf anwaltliche Hilfe zurückgegriffen werden. Mit Experten besonders in Fragen des Steuerrechts können die erhobenen Vorwürfe überprüft, das weitere Vorgehen bezüglich der Verteidigung ausführlich vorbereitet, sowie das Ausufern der Problematik verhindert werden. Zudem sollte diesen ein umfassender Einblick in sämtliche Unterlagen und Akten des Unternehmens gewährt werden, die für den entsprechenden Vorwurf von Bedeutung sind, um bereits dadurch etwaige Unstimmigkeiten aufzudecken und prüfen zu können.

3. Akteneinsicht beantragen

Der von Ihnen hinzugezogene Anwalt kann zudem beantragen, die Ermittlungsakte einsehen zu dürfen, um sich über die erhobenen Vorwürfe und vorliegenden Beweise in Kenntnis zu setzen, und an diesen eine bestmögliche Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

4. Überblick über die Fristen und diese wahren

Um sich darüber hinaus keinen weiteren Konsequenzen ausgesetzt zu sehen oder auf etwaige Ansprüche verzichten zu müssen, sollte sich stets ein Überblick über die gesamten gesetzten Fristen und Termine verschafft, sowie für deren Einhalten gesorgt werden.

5. Selbstanzeige

Unter Absprache mit dem rechtlichen Beistand handelt es sich bei einer Selbstanzeige gegenüber dem zuständigen Finanzamt um eine Möglichkeit, die durchaus ernst in Betracht zu ziehen ist, aber nur unter konkreten Bedingungen zu einer Strafmilderung oder gar einer Strafbefreiung führen kann, etwa wenn sie vor der Entdeckung der Straftat durch die Finanzbehörde erfolgt.

Für einen individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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