In einer globalisierten Wirtschaft gewinnt das internationale Steuerrecht zunehmend an Bedeutung –für Unternehmen ebenso wie für Privatpersonen mit grenzüberschreitenden Aktivitäten. Doch gerade aus diesem komplexen Geflecht ergeben sich viele steuerliche Fallstricke, die bei Unwissenheit oder Fehleinschätzungen schnell zu Nachzahlungen, Strafen oder gar strafrechtlichen Konsequenzen führen können. In diesem Beitrag zeigen wir die häufigsten Fehlerquellen auf und geben praktische Hinweise, wie Sie diese vermeiden.
1. Grundlagen des internationalen Steuerrechts
Das internationale Steuerrecht regelt die Besteuerung von grenzüberschreitenden Sachverhalten. Im Fokus stehen dabei unter anderem:
- Doppelbesteuerung: Wenn zwei Staaten dasselbe Einkommen oder dieselbe Vermögensquelle besteuern wollen
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Diese bilateralen Verträge sollen Doppelbesteuerung vermeiden und regeln, welchem Staat das Besteuerungsrecht zusteht
- Wegzugsbesteuerung: Besteuerung von Vermögenswerten bei Wohnsitzverlagerung ins Ausland
- Verrechnungspreise: Preisgestaltung bei konzerninternen Transaktionen über Ländergrenzen hinweg.
2. Typische Fallstricke im internationalen Steuerrecht
a) Fehlende oder falsche Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen
Viele Steuerpflichtige wissen nicht, dass ein DBA zwischen zwei Ländern existiert oder wie es korrekt anzuwenden ist. Häufige Fehler:
- Keine Berücksichtigung von Quellensteuerregelungen
- Falsche Ansässigkeitszuordnung bei Wohnsitzwechsel
- Unzureichende Dokumentation zur Inanspruchnahme von Steuererleichterungen
Tipp: Prüfen Sie vor jeder grenzüberschreitenden Tätigkeit die einschlägigen DBA-Regelungen und lassen Sie sich im Zweifel steuerlich beraten.
b) Falsche oder unvollständige Verrechnungspreisdokumentation
Unternehmen, die international tätig sind, müssen Verrechnungspreise entsprechend des Fremdvergleichsgrundsatz aufstellen. Fehlende oder unzureichende Dokumentationen führen schnell zu beispielsweise Nachprüfungen oder Schätzungen durch das Finanzamt.
Tipp: Erstellen Sie länderspezifische Verrechnungspreisdokumentationen rechtzeitig und regelmäßig – auch bei kleineren Gruppenunternehmen.
c) Nichtbeachtung der Wegzugsbesteuerung
Privatpersonen, die ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, können von der Wegzugsbesteuerung betroffen sein – insbesondere, wenn sie Anteile an Kapitalgesellschaften halten. Hier droht die sofortige Besteuerung von stillen Reserven, obwohl noch keine Veräußerung stattgefunden hat.
Tipp: Eine frühzeitige steuerliche Planung vor dem Wegzug kann helfen, steuerliche Nachteile zu vermeiden oder aufzuschieben.
d) Verstoß gegen Meldepflichten
Immer mehr Länder tauschen steuerliche Informationen automatisch aus (z. B. im Rahmen des Common Reporting Standard (CRS)). Wer ausländische Einkünfte oder Konten nicht korrekt meldet, riskiert hohe Strafen.
Tipp: Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Meldepflichten bei ausländischen Einkünften, Konten und Beteiligungen. Auch kleinere Beträge sind oft meldepflichtig.
3. Besteuerung digitaler Leistungen
Im digitalen Zeitalter entstehen viele Leistungen „grenzüberschreitend“. Streaming-Dienste, Onlinehandel oder Cloud-Dienstleistungen werfen komplexe steuerliche Fragen auf:
- Wo erfolgt die Besteuerung?
- Welche Umsatzsteuervorschriften gelten?
- Muss eine Betriebsstätte im Ausland begründet werden?
Fazit: Vorbereitung und Beratung sind entscheidend
Das internationale Steuerrecht ist komplex und fehleranfällig – aber bei sorgfältiger Planung und professioneller Beratung gut beherrschbar. Wer sich frühzeitig mit den steuerlichen Rahmenbedingungen auseinandersetzt, kann Risiken vermeiden und sogar steuerliche Vorteile nutzen.
Für eine individuelle Beratung und Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.
Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/
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