Mindestlohn und Gehaltsansprüche: Das müssen Arbeitnehmer wissen - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Mindestlohn und Gehaltsansprüche: Das müssen Arbeitnehmer wissen

Der gesetzliche Mindestlohn ist ein zentrales Instrument zum Schutz von Arbeitnehmer*innen in Deutschland. Er sichert eine Mindestrente für geleistete Arbeitsstunden und stellt sicher, dass Beschäftigte für ihre Arbeit angemessen entlohnt werden. Trotz der gesetzlichen Regelungen kommt es immer wieder zu Unklarheiten oder Streitigkeiten über Lohnansprüche.

In diesem Beitrag informieren wir Sie über die wichtigsten Grundlagen zum Mindestlohn und Gehaltsansprüchen und erläutern, wie Sie Ihre Rechte als Arbeitnehmer*in effektiv wahren können.

Der gesetzliche Mindestlohn – Grundlagen und aktueller Stand

Seit seiner Einführung im Jahr 2015 garantiert der Mindestlohn eine verbindliche Untergrenze für die Stundenvergütung. Er gilt grundsätzlich für alle volljährigen Arbeitnehmer*innen und wird regelmäßig von der Mindestlohnkommission überprüft und angepasst.

  • Aktueller Mindestlohn (ab 1. Januar 2025): 12,82 € brutto pro Stunde
  • Regelmäßige Anpassungen orientieren sich an wirtschaftlichen und sozialen Faktoren.

Wer hat Anspruch auf den Mindestlohn?

Der Mindestlohn gilt grundsätzlich für nahezu alle Arbeitnehmer*innen – unabhängig von Vertragsform oder Arbeitszeit. Ausnahmen bestehen unter anderem für:

  • Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung
  • Auszubildende im Rahmen der Berufsausbildung
  • Pflichtpraktikant*innen während Ausbildung oder Studium
  • Ehrenamtlich Tätige

Für freiwillige Praktika von mehr als drei Monaten besteht in der Regel ein Anspruch auf Mindestlohn.

Bestandteile des Mindestlohns und typische Fehlerquellen

Der Mindestlohn bezieht sich auf die tatsächlich geleistete Arbeitszeit. Nicht zum Mindestlohn zählen:

  • Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit
  • Trinkgelder und Sachleistungen
  • Überstundenvergütung, sofern durch Freizeitausgleich abgegolten

Ein häufiger Fehler ist die pauschale Vergütung, die ohne Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Stunden unter dem Mindestlohn liegen kann. Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Gehaltsabrechnungen transparent zu gestalten und den Mindestlohn einzuhalten.

Handlungsmöglichkeiten bei Verstößen gegen den Mindestlohn

Sollten Sie feststellen, dass Ihr Arbeitgeber den Mindestlohn nicht zahlt, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Dokumentation: Führen Sie eine lückenlose Aufzeichnung Ihrer Arbeitszeiten.
  • Ansprache des Arbeitgebers: Sprechen Sie die fehlenden Zahlungen direkt an.
  • Schriftliche Forderung: Fordern Sie die ausstehenden Beträge schriftlich ein.
  • Rechtliche Unterstützung: Bei anhaltenden Problemen können Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen.

Beachten Sie, dass Lohnansprüche in der Regel nach drei Jahren verjähren. Die Einhaltung dieser Frist ist wichtig, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Fazit:

Der gesetzliche Mindestlohn ist ein wichtiger Schutzmechanismus, doch es lohnt sich, auch die eigenen individuellen Gehaltsansprüche genau zu kennen. Werden Ihre Rechte verletzt, ist eine sorgfältige Dokumentation und gegebenenfalls professionelle rechtliche Unterstützung entscheidend.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem Gehalt oder zu Mindestlohnansprüchen haben, beraten wir Sie gerne – kompetent, diskret und zuverlässig.

Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Einschätzung Ihrer Situation.

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