Fehlerquellen bei Gutachten nach § 198 BewG – und wie man sie vermeidet - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Fehlerquellen bei Gutachten nach § 198 BewG – und wie man sie vermeidet

Ein Gutachten nach § 198 BewG kann für Steuerpflichtige den entscheidenden Unterschied machen, wenn es darum geht, einen niedrigeren gemeinen Wert gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen. Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass genau hier häufig Fehler passieren. Unpräzise Herleitungen, methodische Schwächen oder eine unzureichende Dokumentation führen nicht selten dazu, dass das Finanzamt das Gutachten ganz oder teilweise verwirft. Die Folge ist eine Ablehnung durch das Finanzamt – und damit bleibt es beim höheren Steuerwert. Wer die typischen Gutachten § 198 BewG Fehler kennt, kann diese vermeiden und die Erfolgsaussichten deutlich verbessern.

Methodische Schwächen als häufige Ursache

Ein zentraler Ansatzpunkt für Beanstandungen liegt in der Wahl und Anwendung der Bewertungsmethode. Zwar orientieren sich Gutachten regelmäßig an den anerkannten Verfahren der Immobilienwertermittlung, doch in der konkreten Umsetzung zeigen sich oft Mängel. Besonders problematisch sind nicht ausreichend begründete Wertansätze, die ohne nachvollziehbare Herleitung angesetzt werden. Das Finanzamt prüft in diesen Fällen genau, ob die gewählten Parameter dem örtlichen Grundstücksmarkt entsprechen. Fehlt eine transparente Ableitung, wird schnell die Plausibilität des gesamten Gutachtens infrage gestellt. Eine saubere, datenbasierte Begründung ist daher unerlässlich, um Fehler zu vermeiden.

Unzureichende Berücksichtigung objektspezifischer Merkmale

Ein weiterer häufiger Kritikpunkt betrifft die fehlende oder unvollständige Einbeziehung objektspezifischer Besonderheiten. Der Nachweis des gemeinen Werts erfordert eine individuelle Auseinandersetzung mit dem Bewertungsobjekt. Werden bauliche Mängel, Instandhaltungsrückstände, rechtliche Beschränkungen oder atypische Mietverhältnisse nur oberflächlich behandelt, verliert das Gutachten an Überzeugungskraft. Ebenso problematisch ist es, wenn wertmindernde Umstände zwar erwähnt, ihre Auswirkungen auf den Endwert jedoch nicht rechnerisch nachvollziehbar dargestellt werden. Ein revisionssicheres Gutachten stellt deshalb stets klar dar, wie sich einzelne Faktoren konkret auf die Wertermittlung auswirken.

Formale Mängel und fehlende Dokumentation

Neben inhaltlichen Aspekten spielen auch formale Anforderungen eine erhebliche Rolle. Gutachten, die sich nicht eindeutig auf den maßgeblichen Bewertungsstichtag beziehen oder deren Unterlagenbasis unklar bleibt, bieten dem Finanzamt Angriffsfläche. Wird beispielsweise nicht offengelegt, auf welche Bodenrichtwerte oder Marktdaten Bezug genommen wurde, kann dies zur Ablehnung führen. Ein professionelles Gutachten muss deshalb nicht nur fachlich korrekt, sondern auch vollständig dokumentiert und transparent aufgebaut sein. Jede Annahme sollte überprüfbar und jede Berechnung reproduzierbar sein.

Hohe Anforderungen an den Nachweis

Zu berücksichtigen ist zudem, dass die Darlegungs- und Beweislast für einen niedrigeren gemeinen Wert beim Steuerpflichtigen liegt. Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung durch das Finanzamt. Dies bedeutet, dass selbst ein formal ordnungsgemäßes Gutachten kritisch hinterfragt werden kann. Umso wichtiger ist es, bereits im Vorfeld größte Sorgfalt walten zu lassen. Ein methodisch sauber aufgebautes, klar strukturiertes und nachvollziehbar begründetes Gutachten erhöht die Wahrscheinlichkeit erheblich, dass der niedrigere Wert anerkannt wird.

Fazit: Qualität entscheidet über den steuerlichen Erfolg

Gutachten nach § 198 BewG sind ein wirksames Instrument zur Reduzierung der steuerlichen Bemessungsgrundlage – vorausgesetzt, sie sind fachlich überzeugend und revisionssicher erstellt. Sachverständige, Steuerberater und Eigentümer komplexer Immobilien sollten daher besonderen Wert auf Transparenz, Marktbezug und eine konsistente Herleitung sämtlicher Bewertungsparameter legen. Wer typische Fehlerquellen kennt und konsequent vermeidet, schafft eine belastbare Grundlage für den erfolgreichen Nachweis des gemeinen Werts und minimiert das Risiko einer Ablehnung durch die Finanzverwaltung.

Unsere Kanzlei unterstützt Sie bei der Prüfung bestehender Gutachten, begleitet die Erstellung neuer Bewertungen und vertritt Ihre Interessen gegenüber dem Finanzamt. Sprechen Sie uns gerne an, wenn Sie ein Gutachten rechtssicher und strategisch einsetzen möchten.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/steuerrecht/

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