Erbstreitigkeiten vermeiden: Tipps für eine gerechte Erbaufteilung - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Erbstreitigkeiten vermeiden: Tipps für eine gerechte Erbaufteilung

Erben ist ein sensibles Thema, was nicht selten zu Familienzerwürfnissen führt. Deshalb ist es umso wichtiger, dass der Erblasser vor seinem Tod die Erbaufteilung genau regelt. Die nachfolgenden Punkte beschreiben Möglichkeiten, wie Sie Erbstreitigkeiten vermeiden können.

1. Gültiges und eindeutiges Testament

Das Testament sollte der Erblasser so eindeutig und unmissverständlich wie möglich formulieren. Da diese auch zu Hause verfasst werden können, sollten man seinen niedergeschriebenen letzten Willen zumindest professionell auf Formfehler oder uneindeutige Formulierungen überprüfen lassen, da solche Fehler zur Unwirksamkeit des Testaments oder zu Testamentsanfechtungen führen können.

Darüber hinaus hilft eine klare Vermögensaufstellung mit allen Bankkonten, Immobilien und anderen Vermögenswerten einen Überblick für die Erben zu schaffen.

Es kann auch hilfreich sein, größere Zuwendungen an einzelne Erben zu Lebzeiten im Testament festzuhalten.  

2. Frühzeitige und klare Regelung

Es empfiehlt sich, die Erbfolge und Erbaufteilung mit den potentiellen Erben noch zu Lebzeiten zu besprechen, um Missverständnisse oder auch falsche Erwartungen aus dem Weg zu räumen.

3. Erbvertrag

Eine weitere Möglichkeit, seinen Nachlass eindeutig und transparent zu gestalten, ist das Aufsetzen eines Erbvertrages. Da die Erben in diesen einwilligen müssen, wissen alle vor dem Eintritt des Erbfalls, wer zu welchen Teilen erbt (oder nicht).

4. Faire und gleichmäßige Verteilung

Der Erblasser sollte bei Erstellung seiner Verfügung von Todes wegen eine faire und gleichmäßige Verteilung des Nachlasses anstreben. Im Idealfall berücksichtigt er dabei die jeweiligen persönlichen Situationen der Erben und begründet seine Entscheidungen.

5. Berücksichtigung der Pflichtteilsansprüche

In Deutschland ist zu beachten, dass einem bestimmten Personenkreis trotz Enterbung ein Anspruch auf einen Pflichtteil zu steht, den der Enterbte nach dem Tod des Erblassers geltend machen kann. Dies sollte bei der Erstellung des Testaments oder Erbvertrages berücksichtigt werden, um Erbstreitigkeiten zwischen den Erben zu verhindern.

6. Teilungsanordnung

Gem. § 1922 I BGB geht im Erbfall der Nachlass als Ganzes auf einen oder mehrere Erben über. Das Nachlassvermögen wird dann grundsätzlich ihm Rahmen der Erbauseinandersetzung zwischen den Erben verteilt. Dabei kommt es jedoch oftmals zu Streitigkeiten unter den Erben. 

Allerdings kann der Erblasser eine Teilungsanordnung gem. § 2048 S.1 BGB treffen. In dieser bestimmt der Erblasser, welcher Erbe welchen Erbteil und welche Vermögensgegenstand erben soll und kann so Konflikten zwischen den Erben entgegenwirken.

Weitere Infos zum Erbrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/erbrecht/

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