Die Trennung von Eltern bringt viele emotionale und organisatorische Herausforderungen mit sich. Ein zentrales Thema dabei ist der Kindesunterhalt. Wer muss wie viel zahlen? Worauf basiert die Berechnung? In diesem Beitrag erhalten sie über diese grundsätzlichen Fragen einen Überblick.
1. Was ist Kindesunterhalt und wer muss zahlen?
Kindesunterhalt ist die finanzielle Unterstützung, die das Kind von dem Elternteil erhält, bei dem es nicht lebt. Grundsätzlich sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet – der betreuende Elternteil leistet seinen Beitrag durch Pflege und Erziehung, der andere durch Zahlungen. Grundsätzlich gibt es allerdings beim Kindesunterhalt keine Altersgrenze. Vom Kindesunterhalt betroffen sind meist aber minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung oder Studium
2. Die Grundlage: Die Düsseldorfer Tabelle
Die Düsseldorfer Tabelle ist das zentrale Instrument und eine Richtlinie zur Berechnung des Kindesunterhalts. Sie wird regelmäßig zum 1. Januar aktualisiert und berücksichtigt:
- Das Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
- Das Alter des Kindes
- Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder
Je höher das Einkommen und je älter das Kind, desto höher ist in der Regel auch der Unterhalt.
3. So berechnen Sie den Unterhaltsanspruch – Schritt für Schritt
Schritt 1: Nettoeinkommen ermitteln
Berechnet wird das durchschnittliche monatliche bereinigte Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen. Dazu gehören beispielsweise:
- Einkommen aus Arbeit
- Mieteinnahmen
- Selbstständige Tätigkeiten
- Abzüglich z. B. berufsbedingter Aufwendungen (grundsätzlich pauschal 5 % des Nettoeinkommens), bestimmter Steuern, Sozialversicherungsbeiträge und berücksichtigungsfähiger Darlehenstilgung
Schritt 2: Einstufung in die Düsseldorfer Tabelle
Anhand des Einkommens wird die passende Einkommensgruppe in der Düsseldorfer Tabelle gewählt. Dort sucht man die Zeile, die dem Alter des Kindes entspricht.
Schritt 3: Kindergeld berücksichtigen
Das Kindergeld wird zur Hälfte auf den Unterhaltsbetrag angerechnet. Die andere zweite Hälfte dient als Ausgleich für die Pflege und Erziehung des Kindes
4. Was passiert bei mehreren Kindern oder neuen Partnerschaften?
Wenn der Unterhaltspflichtige mehrere Kinder hat oder eine neue Familie gründet, wird die sogenannte Leistungsfähigkeit geprüft. Es gilt:
- Existenzminimum sichern: Dem Unterhaltspflichtigen muss ein Selbstbehalt bleiben
- Unterhaltsansprüche werden ggf. anteilig gekürzt, falls nicht alle voll bedient werden können.
5. Abweichung bei volljährigen Kindern
Ab der Volljährigkeit des Kindes sind grundsätzlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Zur genauen Unterhaltsberechnung werden dafür die Nettoeinkommen beider Elternteile berücksichtigt und nach der Höhe gewichtet. Falls das Kind bei einem Elternteil wohnt und Naturalunterhalt wie z.B. Kleidung gewährt wird, kann dies auf den Unterhalt des einen Elternteils angerechnet werden. Jedes Elternteil schuldet nur bis zu dem Betrag Unterhalt, der sich ergeben würde, falls das Elternteil alleine Unterhalt zahlen müsste.
6. Fazit: Kindesunterhalt klar und fair berechnen
Die Berechnung des Kindesunterhalts mag zunächst kompliziert wirken, folgt aber klaren Richtlinien – vor allem der Düsseldorfer Tabelle. Wer seine Pflichten kennt und korrekt rechnet, sorgt für Fairness und Stabilität im Alltag des Kindes.
Für weitere Informationen oder eine spezielle Beratung in Ihrem Fall wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.
Weitere Infos zum Familienrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/familienrecht/
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