Viele Paare leben in festen Partnerschaften ohne den Schritt der Eheschließung zu gehen. Doch was passiert, wenn eine solche Lebensgemeinschaft auseinandergeht? Welche rechtlichen Konsequenzen ergeben sich, wenn eine Trennung erfolgt, ohne dass zuvor eine Ehe geschlossen wurde? Dieser Beitrag beleuchtet die wichtigsten Aspekte und Unterschiede zur klassischen Scheidung.
Rechtlicher Status
Eine Partnerschaft ohne Trauschein ist in Deutschland grundsätzlich rechtlich deutlich schwächer geschützt als eine Ehe. Diese ist anders als die Ehe nicht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) umfassend geregelt.
- Es gibt keinen Versorgungsausgleich
- Erbrechtliche Ansprüche bestehen nur, wenn ein Testament oder Erbvertrag vorhanden ist
- Es gelten keine automatischen Unterhaltsansprüche nach der Trennung (Sonderfall: gemeinsamer Kinder)
- Im rechtlichen Sinne bleibt jede Person Vermögensträger: Was einem Partner gehört, bleibt auch bei der Trennung sein Eigentum – es sei denn, es wurde etwas anderes vertraglich vereinbart
Vermögensaufteilung bei Trennung
Ein häufiger Streitpunkt bei Trennungen ohne Ehe ist die Aufteilung von gemeinsam genutztem Vermögen, etwa:
- gemeinsam angeschaffte Möbel oder Fahrzeuge
- gemeinsam genutzte Immobilien
- gemeinsame Konten oder Darlehen
Hier gilt: Ohne vertragliche Regelung (z. B. in Form eines Partnerschaftsvertrags oder bei nachweislich gemeinschaftlichem Erwerb) verbleibt Eigentum bei dem Partner, der als Eigentümer ausgewiesen ist. Eine güterrechtliche Auseinandersetzung – wie bei einer Scheidung – gibt es nicht.
Gemeinsame Kinder und Unterhalt
Auch ohne Ehe sind beide Elternteile dem Kind gegenüber verantwortlich. Bei einer Trennung gelten hier klare gesetzliche Regeln:
- Sorgerecht: Bei gemeinsamem Sorgerecht bleibt dieses auch nach der Trennung bestehen, außer es wird durch ein Gericht anders entschieden
- Unterhaltspflicht: Der betreuende Elternteil hat Anspruch auf Kindesunterhalt vom anderen Elternteil
- Betreuungsunterhalt: Der betreuende Elternteil kann unter bestimmten Voraussetzungen auch Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben, etwa wenn das Kind unter drei Jahre alt ist
- Unterhaltsanspruch aus Anlass der Geburt: Der Vater hat der Mutter sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt außerhalb des Zeitraums auch für die Kosten der Schwangerschaft oder der Entbindung
Wohnrecht und Mietverhältnisse
Wohnt das Paar in einer Mietwohnung, sind die Eigentums- oder Mietverhältnisse entscheidend:
- Ist nur einer der Partner Mietvertragspartei, hat der andere grundsätzlich kein eigenes Wohnrecht
- Bei gemeinsamem Mietvertrag haften beide Partner gesamtschuldnerisch – auch nach der Trennung, bis der Vertrag geändert wird
Eine einvernehmliche Regelung mit dem Vermieter ist ratsam, um Streitigkeiten oder finanzielle Risiken zu vermeiden.
Versicherungen und andere Verträge
Auch hier kann eine Trennung rechtliche und finanzielle Folgen haben:
- Mitversicherungen (z. B. in der privaten Haftpflicht) entfallen oft nach der Trennung
- Verträge, die auf beide Partner laufen (z. B. Kredite oder Handyverträge), müssen geklärt oder angepasst werden
- Vollmachten oder Patientenverfügungen sollten nach der Trennung überprüft und gegebenenfalls widerrufen werden
Fazit: Klare Regelungen schaffen Sicherheit
Eine Trennung ohne vorherige Eheschließung ist rechtlich weniger geregelt, was im Fall der Trennung zu Unsicherheiten führen kann. Deshalb ist es ratsam, frühzeitig vertragliche Regelungen zu treffen, etwa in Form eines Partnerschaftsvertrags. Auch bei gemeinsamen Anschaffungen oder Immobilien sollten Eigentumsverhältnisse transparent festgehalten werden. Wer gemeinsame Kinder hat, muss sich ebenfalls der Unterhaltspflichten und Sorgerechtsregelungen bewusst sein.
Wer rechtzeitig vorsorgt, schützt sich im Trennungsfall vor langwierigen und emotional belastenden Streitigkeiten.
Für eine individuelle Beratung und Vertretung wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.
Weitere Infos zum Familienrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/familienrecht/
Weitere Blogbeiträge:
