So vermeiden Sie Doppelbesteuerung bei internationalen Erbschaften und Schenkungen (Stand September 2025) - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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So vermeiden Sie Doppelbesteuerung bei internationalen Erbschaften und Schenkungen (Stand September 2025)

In einer zunehmend globalisierten Welt ist es keine Seltenheit mehr, dass Vermögen über Landesgrenzen hinweg vererbt oder verschenkt wird. Doch wer grenzüberschreitend Vermögenswerte überträgt, sieht sich oft mit einem unangenehmen Problem konfrontiert: der Doppelbesteuerung. Das bedeutet, dass sowohl das Land des Schenkers oder Erblassers als auch das des Empfängers Steuern auf dieselbe Übertragung erheben können. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie diese Doppelbelastung vermeiden oder zumindest reduzieren können.

1. Was bedeutet Doppelbesteuerung bei Erbschaften und Schenkungen?

    Doppelbesteuerung tritt auf, wenn zwei (oder mehr) Staaten gleichzeitig Steueransprüche auf ein und dieselbe Vermögensübertragung erheben. Dies kann beispielsweise geschehen, wenn:

    • der Erblasser/Schenker in einem anderen Land lebt als der Begünstigte
    • Vermögenswerte in mehreren Ländern belegen sind
    • unterschiedliche steuerliche Ansätze bei Erbschaften und Schenkungen bestehen

    Beide Staaten können Steuer auf Basis unterschiedlicher Anknüpfungspunkte erheben – z. B. Wohnsitz, Staatsangehörigkeit oder Belegenheit des Vermögens.

    2. Nationale Regelungen und Freibeträge prüfen

      Zunächst sollte man sich mit den jeweiligen nationalen Steuerregelungen auseinandersetzen. Viele Länder gewähren Steuerfreibeträge, die je nach Verwandtschaftsgrad unterschiedlich hoch sein können.

      Beispiel: Freibeträge für Schenkungen in Deutschland:

      • Ehegatten: 500.000 € Freibetrag
      • Kinder: 400.000 €
      • Enkel: 200.000 € bzw. 20.000 €
      • Andere Personen: 20.000 €

      Diese Freibeträge gelten unabhängig von einer ausländischen Besteuerung. Dennoch kann das ausländische Finanzamt ebenfalls Steuern verlangen – genau hier wird es problematisch.

      3. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)

      Der effektivste Schutz gegen Doppelbesteuerung sind bilaterale Doppelbesteuerungsabkommen. Diese regeln, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat und wie eine doppelte Belastung vermieden oder ausgeglichen wird.

      Deutschland hat solche Erbschaftsteuer-DBA nur mit einer begrenzten Anzahl an Ländern, wie beispielsweise mit Frankreich und den USA.

      In diesen Abkommen wird festgelegt, welcher Staat welche Vermögensteile besteuern darf und wie der andere Staat auf seine Steuerforderung verzichtet oder sie anrechnet.

      4. Anrechnungsmethoden und einseitige Entlastungsmaßnahmen

      Gibt es kein DBA, bieten viele Staaten dennoch einseitige Entlastungsregelungen an. In Deutschland wird z. B. die ausländische Erbschaft- oder Schenkungsteuer auf Antrag unter bestimmten Bedingungen auf die deutsche Steuer angerechnet (§ 21 ErbStG).

      Eine zusätzliche Möglichkeit ergibt sich aus der Freistellungsmethode, bei der einer der involvierten Staaten auf eine Besteuerung einzelner Vermögensgegenstände verzichtet.

      5. Frühzeitige Planung ist entscheidend

      Je früher man sich mit der internationalen Nachfolgeplanung beschäftigt, desto besser lassen sich steuerliche Fallstricke vermeiden. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören:

      • Rechtsberatung durch Steuer- und Nachfolgeexperten
      • Verträge und Testamente an das internationale Steuerrecht anpassen
      • Gestaltungen wie Nießbrauch, Schenkungen zu Lebzeiten oder Familiengesellschaften prüfen
      • Wohnsitzwechsel strategisch planen

      Fazit: Internationale Erbfälle brauchen internationale Strategien

      Doppelbesteuerung bei grenzüberschreitenden Erbschaften und Schenkungen ist ein reales Risiko – aber kein unausweichliches Schicksal. Wer frühzeitig handelt, nationale Regelungen kennt und mögliche Abkommen nutzt, kann erhebliche steuerliche Nachteile vermeiden. Wichtig ist, sich rechtzeitig von spezialisierten Fachleuten beraten zu lassen und jeden Erb- oder Schenkungsfall individuell zu prüfen.

      Tipp: Ein detailliertes Nachlassverzeichnis und die lückenlose Dokumentation aller Steuerzahlungen im In- und Ausland helfen, spätere Probleme bei der Anrechnung zu vermeiden.

      Für eine individuelle Beratung und Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

      Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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