Die Körperschaftsteuer stellt eine der zentralen Steuerarten für Unternehmen in Deutschland dar. Betroffen sind vor allem Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen, welche in Deutschland ansässig sind. Aber wie können Unternehmen ihre Steuerlast minimieren? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles rund um das Thema Körperschaftsteuer und bekommen wertvolle Tipps zur Steueroptimierung.
Die Körperschaftsteuer
Zunächst ist es wichtig, zu verstehen, was die Körperschaftsteuer überhaupt ist. In Deutschland unterliegen Kapitalgesellschaften wie GmbHs, AGs oder UGs einer Körperschaftsteuer von 15% auf ihr zu versteuerndes Einkommen. Das Finanzamt setzt zusätzlich einen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5% auf die Körperschaftsteuer fest.
Die Körperschaftsteuer wird auf den zu versteuernden Gewinn des Unternehmens, welcher sich aus dem jeweiligen Jahresabschluss ergibt, erhoben.
Verlustvortrag und Verlustrücktrag nutzen
Die meist verbreitete Methode zur Steueroptimierung für Kapitalgesellschaften ist die Nutzung des Verlustvortrags und Verlustrücktrags.
- Verlustvortrag: Verlustvortrag meint hierbei, dass die Verluste, welche ein Unternehmen in einem Jahr erzielt hat, auf die folgenden Jahre verrechnet werden.
- Verlustrücktrag: Bei einem Verlustrücktrag werden die Verluste dann in das vorangegangene Jahr verrechnet.
Investitionsabzugsbetrag für kleinere Unternehmen
Für kleinere Unternehmen stellt der sogenannte Investitionsabzugsbetrag (kurz: IAB) eine Möglichkeit dar, den Gewinn zu mindern und somit gleichzeitig die Steuerbelastung im Abzugsjahr zu senken. Hierbei gelten jedoch diverse Voraussetzungen, welche vorerst erfüllt sein müssen. Kleine Unternehmen können hierbei dann bis zu 50% der voraussichtlichen Investitionskosten für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter in ihrer Steuererklärung als Betriebsausgabe absetzen, bevor die Investition überhaupt getätigt wurde. Dies gilt für Investitionen, die innerhalb der nächsten drei Jahre getätigt werden sollen und für neue Wirtschaftsgüter, die zur Erzielung von Einkünften dienen.
Steuerliche Begünstigungen durch Forschung und Entwicklung
Auch Unternehmen, welche in Forschung und Entwicklung investieren, ist es möglich, von verschiedenen steuerlichen Begünstigungen zu profitieren. Zum einen ist die Abzugsfähigkeit von Forschungs- und Entwicklungskosten eine Möglichkeit zur Steueroptimierung. Hierbei sind nicht nur die Aufwendungen für eigene Forschungsprojekte absetzbar, sondern auch Aufwendungen für Fremdaufträge an Forschungseinrichtungen oder Universitäten können abgezogen werden.
Gewinnthesaurierung
Unter Gewinnthesaurierung ist die Zurückhaltung von den erzielten Gewinnen innerhalb eines Unternehmens, anstatt der Ausschüttung dieser an die Gesellschafter, zu verstehen. Durch eine Thesaurierung kann eine Kapitalgesellschaft die Körperschaftsteuer auf die thesaurierten Gewinne zahlen, statt eine höhere Steuerbelastung durch die Ausschüttung von Dividenden zu riskieren.
Holding-Strukturen zur Steueroptimierung
Die Gründung einer Holdinggesellschaft stellt für größere Unternehmen oder Unternehmen mit Tochtergesellschaften eine interessante steuerliche Gestaltungsmöglichkeit dar. Die Holdinggesellschaft ist so gesagt eine Muttergesellschaft, welche Anteile an anderen Unternehmen hält. Gewinne, die innerhalb einer Holdingstruktur zwischen den Gesellschaften transferiert werden, können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt werden.
Steuerliche Abschreibungen optimal nutzen
Abschreibungen mindern grundsätzlich den zu versteuernden Gewinn und somit gleichzeitig auch die Körperschaftsteuer. Bemessungsgrundlage für die Abschreibung sind die Anschaffungskosten. Es gibt verschiedene Methoden der Abschreibung, wie die lineare oder die degressive Abschreibung. Hierbei sollte das Unternehmen immer die Methode wählen, welche für das Unternehmen an sich steuerlich am günstigsten ist.
Fazit:
Durch eine Steueroptimierung ist es Kapitalgesellschaften möglich, langfristig erhebliche Steuerersparnisse herbeizuführen. Hierbei ist es besonders wichtig, die unterschiedlichen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten richtig anzuwenden.
Melden Sie sich gerne jederzeit in unserer Kanzlei, um mehr über das Thema Körperschaftsteuer und Steuerersparnisse bei Kapitalgesellschaften zu erfahren. Gerne beraten wir Sie auch persönlich bei Ihrem ganz individuellen Anliegen.
Weitere Infos zum Steuerrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/steuerrecht/
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