Mit dem Schlagwort Steuerberaterhaftung ist die Haftung des Steuerberaters für Fehler in der Beratung des Mandanten gemeint. Dabei können die Fehler/Pflichtverletzungen vielfältig sein. Es kann um versäumte Fristen gehen, oder um falsche Ratschläge oder auch um unterlassene Hinweise zu bestimmten steuerlichen Gestaltungen.
Fehler können überall passieren. Das Gute für den Mandanten daran ist, dass der Steuerberater verpflichtet ist, seine Mandanten bestmöglich zu beraten und zu vertreten und für Pflichtverletzungen haftet, d.h. ein etwaiger Schaden ist dann grundsätzlich über die Berufshaftpflichtversicherung zu regulieren. Das ist der nicht zu unterschätzende Vorteil einer Beratung durch den Steuerberater (oder auch durch den Rechtsanwalt/Fachanwalt). Man ist als Mandant vor Fehlern abgesichert, die durch die Beratung gerade vermieden werden sollten.
Sollten Sie durch einen etwaigen Fehler eines Steuerberaters geschädigt worden sein, so zögern Sie nicht, sich unverzüglich an uns zu wenden. Wir helfen Ihnen gerne und sind sehr erfahren, wenn es darum geht einen Schadenersatzanspruch gegen Ihren Steuerberater durchzusetzen. Natürlich helfen wir Ihnen auch als Steuerberater, wenn Sie unberechtigt mit einem vermeintlichen Fehler konfrontiert werden, um den Schadenersatzanspruch abzuwehren. Am Besten rufen Sie uns gleich an.
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