Die Erbschaftssteuer kann für Hinterbliebene eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen. Doch mit kluger und rechtzeitiger Planung lassen sich viele Fallstricke vermeiden und sogar erhebliche Summen sparen. In diesem Beitrag zeigen wir, welche Möglichkeiten es gibt, die Erbschaftssteuer zu reduzieren, und worauf Sie dabei achten sollten.
1. Was ist die Erbschaftssteuer überhaupt?
Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die beim Übergang von Vermögen im Todesfall des Erblassers anfällt. Sie wird vom Erben gezahlt und richtet sich nach dem Wert des geerbten Vermögens sowie dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser. Das deutsche Erbschaftssteuerrecht unterscheidet drei Steuerklassen:
Steuerklasse I:
- Ehepartner: 500.000 €
- Kinder / Adoptivkinder, bzw. Enkelkinder, deren Eltern bereits verstorben sind: 400.000 €
- Enkel: 200.000 €
- Urenkel, Eltern und Großeltern: 100.000 €
Steuerklasse II:
- Geschwister, Nichten/Neffen, Schwiegereltern, Geschiedene Ehegatten: 20.000 €
Steuerklasse III:
- Alle übrigen Erben: 20.000 €
Diese Freibeträge gelten pro Person und alle zehn Jahre.
2. Frühzeitig Vermögen übertragen
Wer Vermögen zu Lebzeiten überträgt, kann die gesetzlichen Freibeträge mehrfach nutzen. Denn alle zehn Jahre dürfen Freibeträge erneut ausgeschöpft werden. Eine Möglichkeit wäre daher, Immobilien oder Geld schrittweise unter der Nutzung der Zehnjahresregel zu verschenken.
3. Nießbrauchrechte einräumen
Beim Verschenken von Immobilien kann der Schenkende sich ein Nießbrauchrecht sichern. So bleibt er wirtschaftlich abgesichert, obwohl die Immobilie steuerlich bereits übertragen wurde. Das reduziert den steuerpflichtigen Wert der Schenkung erheblich. Ein Nießbrauch ermöglicht beispielsweise auch die Vermietung bzw. Verpachtung durch und zugunsten des Schenkenden an eine Dritte Person.
4. Güterstand gezielt nutzen
Grundsätzlich gibt es im deutschen Familienrecht drei verschiedene Güterstände, die zu Beginn einer Ehe gewählt werden können. Dies sind die Zugewinngemeinschaft, die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Hier können aber vor allem verheiratete Paare im Güterstand der Zugewinngemeinschaft steuerlich profitieren. Beim Tod eines Ehepartners wird der Zugewinnausgleich steuerfrei ausgezahlt.
5. Testamente und Verträge professionell gestalten
Ein sauber formulierter letzter Wille oder Erbvertrag verhindert nicht nur Streit unter Erben, sondern kann auch steuerliche Vorteile schaffen. Besonders bei komplexen Vermögensverhältnissen oder Patchwork-Familien ist professionelle Beratung sinnvoll, um ein späteres mögliches Chaos bereits frühzeitig vermeiden zu können.
6. Unternehmensnachfolge rechtzeitig regeln
Für Unternehmer gelten Sonderregelungen bei der Erbschaftssteuer – etwa bei der Fortführung des Betriebs durch die Erben und dem Erhalt von Arbeitsplätzen. Werden bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann die Steuerlast deutlich reduziert oder sogar vermieden werden. Dabei ist grundsätzlich eine Befreiung von 85 Prozent des begünstigten Betriebsvermögens möglich. Die frühzeitige Nachfolgeplanung ist hier unerlässlich.
7. Fazit: Wer plant, spart
Mit kluger und rechtzeitiger Planung, sinnvollen Schenkungen, der Nutzung von Freibeträgen und professioneller Beratung lassen sich hohe Steuerzahlungen vermeiden. Je früher Sie beginnen, desto größer ist Ihr Gestaltungsspielraum.
Für weitere Informationen oder eine spezielle Beratung in Ihrem Fall wenden Sie sich gerne an unser Team der Kanzlei Hufnagel.
Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/
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