- Was soll nach meinem Tod mit meinem Vermögen passieren?
- Wie kann ich mein Vermögen gerecht unter meinen Nachkommen aufteilen?
- Wie bringe ich meinen letzten Willen bestmöglich zum Ausdruck?
- Was muss beachtet werden, um Streitigkeiten innerhalb der Erben(-gemeinschaft) zu verhindern?
Fragen dieser Art drängen sich im Zuge einer Erbschaft auf und bedürfen anwaltlicher Beratung, um Fehler sowie Unzufriedenheit verhindern zu können. Denn in der Realität zeigt sich häufig, dass der
scheinbar letzte Wille des Verstorbenen nicht richtig eingeordnet werden kann, es zu Streitigkeiten
rund um die Auslegung des Testaments oder der Aufteilung des Vermögens kommen kann. Ein
solcher Konflikt kann sich über Jahre hinauszögern und steht keinesfalls im Interesse der Erben und
des Erblassers.
Um solche Ergebnisse zu vermeiden, besteht die Möglichkeit, in seinem Testament einen
Testamentsvollstrecker einzusetzen. Dies hat zur Folge, dass im Erbfall eine unabhängige Person (ein
Testamentsvollstrecker, meist ein Rechtsanwalt) die Erbauseinandersetzung vornimmt und einen
korrekten Ablauf gewährleistet. Jener ist beauftragt den Willen des Erblassers, also des
Verstorbenen, nach dessen Tod durchzusetzen, wobei eigene Interessen oder Auffassungen keine
Rolle spielen dürfen. Der Testamentsvollstrecker muss rechtlich korrekt arbeiten und sollte gründlich
ausgewählt werden. Sofern Sie ein Testament mit Anordnung eines Testamentsvollstreckers
errichten wollen, begleitet Sie unsere Kanzlei gerne bei der Ausgestaltung und steht auch als
geeigneter Testamentsvollstrecker zur Verfügung.
Im Gegensatz dazu können auch Erben eine rechtliche Beratung benötigen, wenn sie ihre eigene
Rechte gegen einen Testamentsvollstrecker verteidigen bzw. durchsetzen möchten. Auch in diesem
Bereich sind wir für sie als Rechtsanwaltskanzlei mit Anwälten für Erbrecht tätig und wollen eine
einwandfreie Betreuung gewährleisten.