Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren ist für die Betroffenen eine überaus belastende Situation und das nicht erst, wenn eine Wohnungsdurchsuchung stattfindet, Vermögen beschlagnahmt wird oder im schlimmsten Falle Untersuchungshaft droht.
Umso wichtiger ist es, sich bereits frühzeitig einen kompetenten und erfahrenen Beistand zu suchen. In der Kanzlei Hufnagel stehen wir Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und unserem umfassenden Fachwissen in allen Bereichen des Strafrechts zur Seite. Diese besondere Kompetenz zeigt sich in der Berechtigung zum Führen des Titels Fachanwalt für Strafrecht.
Insbesondere den speziellen Anforderungen des Steuer- und Wirtschaftsstrafrechts wissen wir mit unseren Kooperationspartnern einer Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gezielt zu begegnen. Lückenhafte Buchhaltung, schlampige Kassenführung oder unzureichende Unternehmensorganisation können schnell auch zu einem strafrechtlichen Problem werden. In der Kanzlei Hufnagel beraten wir Sie deshalb auch präventiv zur Vermeidung strafrechtlicher Haftung. Sollte nur noch eine proaktive Verteidigung vor einer Bestrafung schützen, unterstützen wir Sie auch bei der Erstellung einer strafbefreienden Selbstanzeige.
Wenn es bereits zu einer Verurteilung gekommen ist, bedeutet das noch nicht das Ende des Verfahrens. Jedes Strafurteil kann mit einer Revision nochmals auf Verfahrensfehler und sachlich-rechtliche Mängel überprüft werden. Die Feinheiten des Revisionsrechts stellen besondere Herausforderungen dar, denen sich die strafrechtlich erfahrenen Anwälte der Kanzlei Hufnagel gerne für Sie stellen.