Der Erbfall bringt häufig nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern auch komplexe steuerliche Fragestellungen. Besonders problematisch wird es, wenn sich im Nachlass nicht versteuertes Vermögen („Schwarzgeld“) befindet. VieleErben wissen nicht, dass sie in solchen Fällen selbst erheblichen rechtlichen Risiken ausgesetzt sind. Dieser Beitrag zeigt, welche Pflichten bestehen, welche Gefahren drohen und wie eine rechtssichere Nachlassabwicklung gelingen kann.
1. Einleitung: Was ist „Schwarzgeld“ im Erbfall?
Von Schwarzgeld spricht man, wenn Vermögenswerte dem Finanzamt bewusst vorenthalten wurden. Im Erbfall betrifft dies häufig nicht erklärte Bankguthaben, nicht versteuerte Kapitalerträge, verschwiegene Mieteinnahmen oder Vermögen auf ausländischen Konten. Entscheidend ist, dass die steuerliche Unredlichkeit nicht mit dem Tod des Erblassers endet. Mit Annahme der Erbschaft gehen auch die steuerlichen Verpflichtungen auf die Erben über. Diese treten rechtlich in die Position des Erblassers ein und müssen dessen steuerliche Versäumnisse aufarbeiten.
2. Pflichten des Erben gegenüber Finanzamt und Bank
Erben sind verpflichtet, dem Finanzamt sämtliche steuerlich relevanten Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß innerhalb von 3 Monaten nach Kenntnis der Erbschaft gem. § 30 I ErbStG mitzuteilen. Dazu gehören auch Vermögenswerte, die bislang nicht versteuert wurden. In der Praxis bedeutet dies, dass alle Konten, Kapitalanlagen und sonstigen Vermögenspositionen – unabhängig davon, ob sie im In- oder Ausland geführt werden – offengelegt werden müssen. Zudem sind Erben gehalten, bei der steuerlichen Aufklärung vergangener Jahre mitzuwirken und entsprechende Erklärungen zu berichtigen oder nachzuholen.
Auch gegenüber Banken bestehen Mitwirkungspflichten, insbesondere wenn Konten nach dem Todesfall gesperrt sind oder Auskünfte über frühere Kontobewegungen benötigt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Kreditinstitute zunehmend Meldepflichten gegenüber den Finanzbehörden unterliegen. Nicht erklärtes Vermögen wird daher häufig auch ohne aktives Zutun der Erben bekannt.
3. Erbschaftsteuerliche Risiken und Haftung
Viele Erben gehen fälschlicherweise davon aus, dass sie für Steuervergehen des Erblassers nicht verantwortlich seien. Tatsächlich droht bei Nichtanmeldung ein Verspätungszuschlag von bis zu 10 % des Erbschaftswertes oder ggf. auch ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung nach § 370 AO. Das Strafmaß beläuft sich bis zu fünf Jahren Haft. Die Annahme des Erbes ist daher stets auch mit der Übernahme steuerlicher Verantwortung verbunden.
4. Selbstanzeige im Erbfall: Voraussetzungen und Ablauf
Die Selbstanzeige stellt für Erben häufig den einzigen Weg dar, strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Auch im Erbfall ist eine strafbefreiende Selbstanzeige grundsätzlich möglich. Voraussetzung ist jedoch, dass sie vollständig, korrekt und rechtzeitig erfolgt. Das bedeutet, dass sämtliche bislang nicht erklärten Einkünfte und Vermögenswerte lückenlos offengelegt werden müssen, oft für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren rückwirkend.
Entscheidend ist zudem, dass die Selbstanzeige abgegeben wird, bevor die Tat von den Finanzbehörden entdeckt wurde. Bereits eingeleitete Prüfungen oder behördliche Hinweise können die Wirksamkeit der Selbstanzeige ausschließen. Nach Abgabe sind die hinterzogenen Steuern einschließlich Zinsen vollständig zu entrichten. Aufgrund der hohen formalen Anforderungen ist eine professionelle Begleitung dringend anzuraten, da bereits kleine Fehler die Strafbefreiung gefährden können.
5. Besondere Stolperfallen bei Auslandskonten
Besonders risikobehaftet sind Nachlässe mit Auslandsvermögen. Durch den internationalen automatischen Informationsaustausch erhalten deutsche Finanzbehörden regelmäßig Daten über ausländische Konten und Kapitalerträge. Die Annahme, Auslandskonten seien dauerhaft verborgen, ist daher längst überholt.
In der Praxis bereiten vor allem unvollständige Informationen über ausländische Vermögenswerte, Fremdwährungsbewertungen und unterschiedliche steuerliche Regelungen Schwierigkeiten. Hinzu kommt, dass bei Auslandssachverhalten oft längere Verjährungsfristen gelten. Das Entdeckungsrisiko ist hoch und steigt kontinuierlich.
6. Handlungsempfehlungen für eine rechtssichere Nachlassabwicklung
Wer als Erbe, Testamentsvollstrecker oder Nachlassverwalter mit dem Verdacht auf Schwarzgeld im Nachlass konfrontiert ist, sollte besonnen und strukturiert vorgehen. Unüberlegte Angaben gegenüber Finanzbehörden können die Situation erheblich verschärfen. Zunächst ist eine vollständige Bestandsaufnahme des Vermögens erforderlich.
Auf dieser Grundlage sollte frühzeitig geprüft werden, in welcher Form eine Selbstanzeige sinnvoll und möglich ist. Die Begleitung durch eine auf Steuer- und Strafrecht spezialisierte Kanzlei ist dabei regelmäßig der entscheidende Faktor für eine rechtssichere und wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Fazit:
Das Erben von Schwarzgeld ist kein Randproblem, sondern mit erheblichen rechtlichen Risiken verbunden. Wer frühzeitig handelt, Transparenz schafft und fachkundigen Rat einholt, kann strafrechtliche Konsequenzen vermeiden und den Nachlass rechtssicher abwickeln. Eine professionelle Beratung schützt Erben vor unnötigen Belastungen und schafft Klarheit in einer ohnehin anspruchsvollen Situation.
Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.
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