Schenkungssteuer und Unternehmensübertragung: So gelingt eine steueroptimierte Nachfolge (Stand September 2025) - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Schenkungssteuer und Unternehmensübertragung: So gelingt eine steueroptimierte Nachfolge (Stand September 2025)

1. Schenkungssteuer – Grundlagen

Die Schenkungssteuer fällt an, wenn Vermögen (z.B. Unternehmensanteile) verschenkt werden, Sie wird auf den Wert des übertragenen Vermögens erhoben und variiert je nach Verwandtschaftsgrad und Höhe des übertragenen Wertes.

2. Steueroptimierungsmöglichkeiten – Unternehmensübertragung

Eine steueroptimierte Unternehmensübertragung kann auf verschiedene Wege erfolgen, wobei immer die Schenkungssteuer, aber auch die Erbschaftssteuer und die Einkommenssteuer berücksichtigt werden müssen.

Es gibt verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, die Unternehmensübertragung zu vollziehen.

Statt das Unternehmen einmalig zu übertragen, kann es sinnvoll sein, die Anteile schrittweise zu übertragen. Dies ist insbesondere dann sinnvoll, wenn der Wert des Unternehmens hoch ist und die Freibeträge maximiert werden sollen. Infolge dessen wird die Steuerlast auf mehrere Jahre verteilt.

Ferner gibt es die Möglichkeit, die Übertragung des Unternehmens unter die Bedingung zu stellen, dass das Unternehmen im Familiensitz bleibt. So können steuerliche Vorteile gesichert werden. Es können auch Auflagen für die Nachfolger festgelegt werden.

Auch die Kombination von Schenkung und Erwerb von Unternehmensanteilen ist möglich: der Nachfolger kann zunächst einen Teil der Unternehmensanteile übernehmen, während der Rest geschenkt wird. Dadurch ist eine bessere Nutzung der Steuerfreibeträge möglich, während die Steuerlast für den Erwerb von Anteilen auf die verbleibenden Anteile verteilt wird.

Für kleinere und mittlere Unternehmen gibt es zusätzliche Sonderregelungen, um die Steuerlast zu senken. Das Ziel solcher Regelungen ist es, den Fortbestand von familiengeführten Unternehmen zu sichern und zu verhindern, dass diese durch hohe Steuerlasten gezwungen sind, das Unternehmen zu veräußern oder stillzulegen. So können steuerliche Vorteile gewährt werden, wenn der Nachfolger Investitionen in das Unternehmen tätigt oder Arbeitsplätze erhalten bleiben. Handelt es sich bei dem übertragenen Vermögen um „Betriebsvermögen“, können Erleichterungen bei der Schenkungssteuer gewährt werden.

3. Weitere steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Neben der Schenkungssteuer sollten auch andere steuerliche Aspekte berücksichtigt werden.

Wurde das Unternehmen im Rahmen einer Erbschaft übertragen, kommen ähnliche steuerliche Regelungen im Rahmen der Erbschaftssteuer wie bei der Schenkungssteuer zur Anwendung. Der Vorteil einer Schenkung im Vorfeld besteht darin, dass die Steuerlast u.U. gezielt reduziert werden kann.

Beim Verkauf von Unternehmensanteilen können Einkommenssteuern auf den Gewinn anfallen. Bei der Gestaltung der Übertragung sollte dies mitbedacht werden, um die Steuerlast zu minimieren.

4. Strategien zur Steueroptimierung

Um die Schenkungssteuer und die Unternehmensübertragung optimal zu gestalten, sollte die Unternehmensnachfolge rechtzeitig geplant werden. Darüber hinaus kann eine familieninterne Stiftung eine Lösung darstellen, um das Unternehmen langfristig über mehrere Generationen zu sichern und gleichzeitig steuerliche Vorteile zu realisieren.

Für eine individuelle Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

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