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Grundsteuerreform

Blogbeitrag Grundsteuerreform

Einführung der „neuen“ Grundsteuer:

Am 1. Januar 2025 soll eine neue, verfassungsfeste und faire Grundsteuerregelung in Kraft treten, welche den früheren Einheitswert als Berechnungsgrundlage ablösen wird. Die meisten Bundesländer folgen hierbei dem Reformmodell des Bundes. Im Allgemeinen gilt die Grundsteuer als eine der wichtigsten Einnahmequellen für Städte und Gemeinden.

Hintergrund der Reform:

Der Bundesgesetzgeber hat innerhalb der Frist des Bundesverfassungsgerichts bis Ende 2019 ein Gesetzespaket verabschiedet, um das System der Grundsteuer zu reformieren. Insgesamt betrifft die Reform rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes, welcher sich über die gesamte Bundesrepublik Deutschland verteilt.

Berechnung der Grundsteuer:

Das bisherige Berechnungsverfahren bleibt bestehen:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

  • Grundsteuerwert: Ermittelt durch das Finanzamt basierend auf der Feststellungserklärung
  • Steuermesszahl: Gesetzlich festgelegt
  • Hebesatz: Festgelegt durch die Stadt oder Gemeinde

Umsetzung in den Bundesländern:

  • Bundesmodell: Die meisten Länder nutzen das Bundesmodell, besonders bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen)
  • Sonderregelungen: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen haben eigene Modelle, Grundsteuer B (Privatvermögen)

Feststellungserklärung:

Am 1. Januar 2022 werden neue Grundsteuerwerte festgesetzt, die ab 2025 gelten. Eigentümer müssen Angaben zu Lage, Fläche, Bodenrichtwert, Gebäudeart, Wohnfläche und Baujahr der Immobilie auf ihrem Grundstück abgeben. Die Aufforderung zur Abgabe erfolgte Ende März 2022, und die Abgabe über ELSTER ist/war ab 1. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 möglich.

Bescheide und Festsetzung der Grundsteuer

  • Grundsteuerwertbescheid: Finanzamt stellt einen Steuerbescheid aus, welcher auf den Angaben in den Angaben der Grundsteuererklärung basiert.
  • Grundsteuermessbescheid: Finanzamt berechnet den sogenannten Messbetrag und stellt den Bescheid aus.

Diese Bescheide dienen als Grundlage für die Berechnung der endgültigen Grundsteuer durch die Städte und Gemeinden, die diese Bescheide dann mit ihrem Hebesatz multiplizieren und den Grundsteuerbescheid an die Eigentümer senden. Ziel ist eine aufkommensneutrale Anpassung des Hebesatzes, wobei sich die individuelle Steuerhöhe ändern kann.

Inkrafttreten:

Die neu berechnete Grundsteuer tritt am 01.01.2025 in Kraft und ist ab diesem Zeitpunkt zu entrichten, bis dahin gelten die bisherigen Regelungen fort.

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Grundsteuer-und-Grunderwerbsteuer/reform-der-grundsteuer.html

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