Gewerbesteuer in Deutschland: Was Unternehmen beachten müssen - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Gewerbesteuer in Deutschland: Was Unternehmen beachten müssen

Die Gewerbesteuer wird auf den Gewinn eines Unternehmens erhoben und stellt somit eine bedeutende finanzielle Belastung dar. Doch was genau ist die Gewerbesteuer und wie wird diese berechnet? Was müssen Unternehmen bezüglich der Gewerbesteuer beachten? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles Wichtige für das Thema Gewerbesteuer und erhalten einen Überblick, wieso es so wichtig ist, sich mit dieser Steuer auseinander zu setzen, um nicht in Fallen zu tappen.

Was ist die Gewerbesteuer?

Unternehmen, welche in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, sind verpflichtet eine Gewerbesteuer zu zahlen. Hierbei ist die Gewerbesteuer eine kommunale Steuer, welche immer auf den Ertrag von Unternehmen erhoben wird. Die Gewerbesteuer fließt den Kommunen zu, in welcher das Unternehmen tätig ist. Die Höhe der Gewerbesteuer ist abhängig von der jeweiligen Gemeinde, da hier jede Kommune selbst einen eigenen Hebesatz festlegt.

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Alle Unternehmen, welche in Deutschland eine gewerbliche Tätigkeit ausüben, müssen eine Gewerbesteuer zahlen. Sprich wer ein Gewerbe in Deutschland anmeldet, muss auch automatisch die Gewerbesteuer bezahlen. Freiberufler sind von dieser Steuer ausgenommen. Hierzu zählen vor allem Anwälte, Ärzte, Journalisten und künstlerisch Tätige. Einzelunternehmen sowie Personen- und Kapitalgesellschaften sind zu der Abgabe einer Gewerbesteuer verpflichtet.

Unternehmen mit einem sehr geringen Gewinn sind von der Gewerbesteuer befreit. Nach dem Gewerbesteuergesetz liegt der Freibetrag momentan bei 24.500€. Erzielt ein Unternehmen einen Gewinn unter diesem Betrag, ist es nicht verpflichtet eine Gewerbesteuer zu zahlen und von dieser ausgenommen.

Wie wird die Gewerbesteuer berechnet?

Das zuständige Finanzamt berechnet die Höhe der Gewerbesteuer und informiert jedes Unternehmen darüber, in welcher Höhe ein Endbetrag fällig ist. Sobald die Höhe der Gewerbesteuer einmal feststeht, zahlt jedes Unternehmen vierteljährlich eine Vorauszahlung. 

  1. Ermittlung des Gewerbeertrags: Zunächst ist es wichtig, den Gewerbeertrag zu ermitteln. Dies geschieht durch Addition der entsprechenden Hinzurechnungen zu dem jeweiligen Jahresgewinn und Subtraktion der jeweiligen Kürzungen. Der Gewerbeertrag ist dann auf volle 100€ abzurunden.
  2. Freibetrag: Unternehmen, welche nicht Kapitalgesellschaften sind, ziehen den Freibetrag i.H.v. 24.500€ von ihrem Gewerbeertrag ab.
  3. Gewerbesteuermessbetrag: Der gewerbliche Gewinn wird mit einem Steuermessbetrag multipliziert, der derzeit bei 3,5 % liegt.
  4. Hebesatz der Gemeinde: Jede Gemeinde legt einen eigenen Hebesatz fest, der den Steuermessbetrag weiter erhöht. Der Steuermessbetrag wird dann mit dem jeweiligen Gewerbesteuerhebesatz multipliziert. Dieses Ergebnis stellt dann die zu zahlende Gewerbesteuer dar.

Steuerliche Entlastungen durch die Gewerbesteuer

Für Kapitalgesellschaften besteht die Möglichkeit, die Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abzusetzen, wodurch es dann zu einer Minderung der Körperschaftsteuer kommen kann. Teilweise wird die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet.

Fazit

Die Gewerbesteuer stellt ein komplexes Thema dar, welches für jedes Unternehmen eine erhebliche Bedeutung hat. Es ist wichtig, die Besteuerung genau um Blick zu behalten und gleichzeitig steuerliche Planungsstrategien zu entwickeln. Melden Sie sich gerne jederzeit in unserer Kanzlei um frühzeitig anzufangen die Steuerlast zu minimieren und potentielle Probleme zu vermeiden.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/steuerrecht/

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