Die Erbschaftssteuer muss nicht zwingend ein Hindernis für die effiziente Vermögensübertragung darstellen. Mit den richtigen Mitteln und rechtzeitiger Planung lässt sie sich effektiv reduzieren.
1. Schenkungen zu Lebzeiten – Das „Schenken statt Erben“-Prinzip
Eine Methode, die Erbschaftssteuer zu umgehen, ist das „Schenken statt Erben“-Prinzip. Das bedeutet, dass das Vermögen bereits zu Lebzeiten verschenkt bzw. übertragen wird, um so die Steuerlast für die Erben bei Eintritt des Erbfalls zu verringern. Zwar gibt es eine Schenkungssteuer, jedoch hat auch diese bestimmten Freibeträge, die deckungsgleich mit den Freibeträgen der Erbschaftssteuer sind. Außerdem kann dieser Freibetrag alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden, sodass Ihr Vermögen bei frühzeitiger Planung unter den steuerlichen Freibeträgen übertragen werden kann.
Beispiel: Eltern können ihren Kindern alle 10 Jahre bis zu 400.000 € steuerfrei schenken.
2. Die Wahl des ehelichen Güterstands
Die Wahl des ehelichen Güterstands kann im Erbfall Auswirkungen auf die Erbsteuerlast haben. Wurde eine Gütergemeinschaft gewählt, so gehört das gemeinschaftliche Vermögen bereits zur Hälfte dem überlebenden Partner, sodass im Erbfall die Möglichkeit besteht, dass der Ehepartner einen höheren Anteil des Erbes steuerfrei übertragen bekommt.
3. Errichtung einer Stiftung
Eine weitere Möglichkeit zur Umgehung der Erbschaftssteuer ist die Errichtung einer Stiftung. Stiftungen sind oft von der Erbschaftssteuer befreit, wenn sie bestimmte, klar definierte Zwecke verfolgen. Ein solche Stiftung kann entweder bereits zu Lebzeiten gegründet oder im Testament festgelegt werden. Allerdings ist es wichtig, sämtliche rechtliche Anforderungen im Blick zu behalten, da eine Stiftung bestimmte steuerliche Verpflichtungen und Verwaltungsaufwände mit sich bringen kann.
4. Vermögensübertragung durch eine Familienstiftung
Besonders für größere Vermögen sind Familienstiftungen gut geeignet, da sie es ermöglichen, das Vermögen unter bestimmten Bedingungen steuerbegünstigt an die nächste Generation zu übertragen. Das Vermögen bleibt allerdings in der Stiftung und wird dort verwaltet, sodass die Erben keine direkte Übertragung von Vermögenswerten erhalten, sondern nur Einkünfte oder Anteile aus der Stiftung. Der Vorteil hierbei ist, dass die Erbschaftssteuer nicht fällig wird und das Vermögen innerhalb der Stiftung über Generationen hinweg verwaltet und erhalten werden kann.
5. Immobilien übertragen – Steuerliche Vorteile nutzen
Bei der Übertragung von Immobilien kann es sich lohnen diese unter dem Vorbehalt von Nießbrauchrechten bereits vor Eintritt des Erbfalls zu übertragen. Das bedeutet, dass die Person, die das Eigentum der Immobilie überträgt, das Recht hat, die Immobilie weiterhin zu nutzen und von eventuellen Erträgen zu profitieren. Der Wert des Nießbrauchs mindert den steuerpflichtigen Wert, der für die Erbschaftssteuer relevant ist, erheblich.
Für eine individuelle Unterstützung und Gestaltung Ihrer Situation wenden Sie sich gerne an unser Team.
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