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Doppelbesteuerung und wie das Doppelbesteuerungsabkommen sie schützt (Stand September 2025)

Die Globalisierung hat zur Folge, dass immer mehr Menschen grenzüberschreitend arbeiten, investieren oder unternehmerisch tätig sind. Doch genau hier entsteht oft ein steuerliches Problem: die Doppelbesteuerung. Wer etwa in zwei Ländern Einkommen erzielt, kann theoretisch in beiden Ländern zur Steuer herangezogen werden – das schmälert nicht nur den Gewinn, sondern ist auch ungerecht. Positiv ist, dass es dafür internationale Regelungen gibt: die sogenannten Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Doch was genau ist Doppelbesteuerung, und wie schützt ein DBA davor?

  • Was ist Doppelbesteuerung?

Doppelbesteuerung liegt vor, wenn ein Steuerpflichtiger für denselben Steuergegenstand (z. B. Einkommen) in mehr als einem Staat zur gleichen Steuerart herangezogen wird.

  • Ursachen der Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung entsteht in der Regel durch Überschneidungen in den nationalen Steuergesetzen. Zwei Hauptprinzipien führen häufig zu Konflikten:

  • Wohnsitzprinzip: Ein Staat besteuert das weltweite Einkommen seiner Steuerinländer
  • Quellenprinzip: Ein Staat besteuert Einkommen, das in seinem Gebiet erzielt wurde – unabhängig vom Wohnsitz des Steuerpflichtigen

Kollidieren diese Prinzipien, besteht das Risiko der doppelten Belastung.

  • Was ist ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)?

Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein bilateraler Vertrag zwischen zwei Staaten. Ziel ist es, die Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu mindern. Deutschland hat derzeit mit vielen Staaten ein solches Abkommen geschlossen.

DBA regeln unter anderem:

  • Welcher Staat das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkünfte hat (z. B. bei Arbeitslohn, Unternehmensgewinnen, Dividenden, Zinsen, Renten).
  • Wie eine Doppelbesteuerung vermieden wird, z. B. durch:
  • Freistellungsmethode: Der Wohnsitzstaat besteuert bestimmte ausländische Einkünfte nicht
  • Anrechnungsmethode: Der Wohnsitzstaat besteuert zwar die Einkünfte, rechnet aber die im Quellenstaat gezahlte Steuer an
  • Schutzmechanismen durch das DBA

Die Doppelbesteuerungsabkommen bieten in der Praxis mehrere Schutzmechanismen:

  • Zuweisung von Besteuerungsrechten: Das DBA legt genau fest, welcher Staat für welche Einkunftsart das vorrangige Besteuerungsrecht hat. Dadurch werden Konflikte minimiert
  • Vermeidung von Doppelbesteuerung: Die Staaten verpflichten sich, auf bestimmte Einkünfte zu verzichten oder bereits gezahlte Steuern anzurechnen
  • Verständigungsverfahren: Kommt es trotz DBA zu Meinungsverschiedenheiten oder Doppelbesteuerung, können die betroffenen Staaten ein Verständigungsverfahren einleiten und gemeinsam eine Lösung finden
  • Transparenz und Rechtssicherheit: DBA sorgen für klar definierte Regeln und geben Steuerpflichtigen und Unternehmen Planungssicherheit für grenzüberschreitende Aktivitäten.

Fazit

Doppelbesteuerung ist ein reales Problem in einer vernetzten Welt – sei es für Arbeitnehmer, Rentner oder internationale Unternehmen. Sie kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Doppelbesteuerungsabkommen bieten hier einen wirksamen Schutz: Sie regeln, welcher Staat wann besteuern darf, und verhindern so die doppelte steuerliche Belastung. Für alle, die international tätig sind oder Einkünfte im Ausland erzielen, lohnt sich ein Blick ins jeweilige DBA – oder die Beratung durch einen Steuerexperten.

Für eine individuelle Beratung und Unterstützung wenden Sie sich gerne an unser Team.

Weitere Infos zum Steuerrecht: https://www.kanzlei-hufnagel.de/service/steuerrecht/

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