Mit einer Trennung als ersten Schritt und letztendlich einer Scheidung gehen viele folgenreiche Entscheidungen einher, die oftmals von Unsicherheiten, Herausforderungen und Emotionen geprägt sind, von denen selten Beteiligte unbetroffen bleiben.
1. Das Trennungsjahr
a) Sinn und Zweck des Trennungsjahres
Zunächst ist in dem sogenannten Trennungsjahr die erste bedeutende Bedingung für eine Scheidung zu sehen bevor eine solche ausgesprochen werden kann. Das Ziel dieses Jahres besteht dabei darin, dass spontanen und übereilten Entscheidungen entgegengewirkt, sowie beiden Ehepartnern die Möglichkeit gegeben wird, bereits in dieser Zeit über die jeweiligen zu klärenden Fragen eine Einigung zu erlangen, insbesondere etwa über ein etwaiges Sorgerecht, die Vermögensaufteilung oder einen Unterhalt.
b) Beginn des Trennungsjahres
Der Beginn des Trennungsjahres ist in dem Zeitpunkt anzusetzen, in dem durch einen Ehepartner dem anderen der Scheidungswille deutlich und ausdrücklich mittgeteilt wird. Um in der Lage zu sein, die Trennung, das getrennte Leben und das erforderliche Scheitern der Ehe vor dem Familiengericht erfolgreich beweisen zu können, ist nachfolgend zu beachten, dass keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und durch einen Ehegatten erkennbar nicht hergestellt werden soll (§ 1567 BGB). Das kann durch eine häusliche Trennung infolge des Auszugs eines Ehepartners geschehen, wobei hingegen auch die Möglichkeit einer getrennten Lebensführung innerhalb der gemeinsamen Wohnung besteht. Wird letzteres etwa aus finanziellen Gründen gewählt, so ist von größter Bedeutung, dass zwar gemeinsame Räume genutzt werden dürfen, darüber hinaus aber eine tatsächliche Trennung gesichert werden muss und klar erkennbar keine eheliche Lebensgemeinschaft mehr besteht. Das bedeutet, dass vorhandene Räume einer klaren Aufteilung unterliegen und nicht im Rahmen einer gemeinsamen Benutzung verwendet werden dürfen. Liegen Nachweise vor, die einen Härtefall begründen, in dem das Fortsetzen und Festhalten an der Ehe eine Unzumutbarkeit für einen Ehepartner darstellt, so kann die Scheidung hingegen auch ohne die Durchführung eines vorherigen Trennungsjahres vollzogen werden.
Des Weiteren bestehen unterschiedliche Möglichkeiten einer Trennung:
- Trennung mit Unterhalt: umfasst die Situation, dass ein Antrag auf Trennungsunterhalt gestellt wird aufgrund der finanziellen Bedürftigkeit eines Ehepartners
- Trennung ohne Unterhalt: hier ist keiner der Eheleute auf finanzielle Hilfe des anderen angewiesen, folglich wird ein solcher Antrag nicht gestellt
2. Stellen des Scheidungsantrags
Nach Ablauf des Trennungsjahres begründet das Stellen des Scheidungsantrags beim Familiengericht durch die jeweilige anwaltliche Vertretung mindestens eines Ehegattens, den Beginn des Scheidungsprozesses. Hier werden zunächst die formalen Voraussetzungen sowie das Vorliegen aller weiteren erforderlichen Bedingungen überprüft und im Falle einer einvernehmlichen Scheidung, wenn über die zu entscheidenden Aspekte keine weiteren Klärungen notwendig sind und bezüglich einzelner Aspekte die Zustimmung beider Ehepartner vorliegt, kann zeitnah ein Scheidungsurteil erlassen werden. Ist das jedoch nicht möglich, so müssen die streitigen Fragen durch das Gericht entschieden werden, was unweigerlich eine Verlängerung des Scheidungsverfahrens nach sich zieht.
3. Nach der Scheidung
a) Zahlungspflicht gegenüber den Kindern und dem Ehepartner
Mit ausgesprochener Scheidung können Pflichten begründet werden sowohl hinsichtlich eines Ehegattenunterhalts, als auch eines Kindesunterhalts. Ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen dem ehemaligen Ehegatten gegenüber besteht in dem Falle und ist auf einen bestimmten Zeitraum begrenzt, in dem dieser ohne die Zahlungen außer Stande ist, finanziell für sich zu sorgen.
b) Umgangsrecht und Sorgerecht bei gemeinsamen Kindern
In den meisten Fällen besteht nach einer Scheidung das gemeinsame Sorgerecht durch beide Ehepartner, die somit in gleichem Maße auf die Entscheidungen, die die Kinder betreffen, Einfluss haben und für diese gleichberechtigt verantwortlich sind.
c) Zugewinnausgleich und Rentensplitting
Im Rahmen der Vermögensaufteilung (nach der Scheidung) kommt beiden Ehepartnern zu gleichen Teilen das Vermögen zu, das während der Ehe erworben wurde, wobei unter anderem Erbschaften und Schenkungen, die nur an einen der Ehegatten getätigt wurden, hiervon auszunehmen sind.
Des Weiteren besteht bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch die Möglichkeit der Aufteilung erworbener Rentenansprüche, was unter dem Begriff des „Rentensplittings“ verstanden wird. Der Zweck dessen besteht darin, eine finanzielle Absicherung im Alter des Ehepartners zu gewährleisten, der in der Ehezeit keiner oder nur in begrenztem Umfang einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist.
3. Die Kosten einer Scheidung
Die Frage, in welcher Höhe die anzusetzenden Kosten für eine Scheidung zu finden sind, kann nicht pauschal beantwortet werden, da vielen verschiedenen Faktoren und den konkreten Umständen der jeweiligen Situation eine wichtige Rolle zukommt, die das Ergebnis beeinflussen können. Für eine einvernehmliche und problemlos verlaufende Scheidung können ungefähre Gebühren im Rahmen von ein paar tausend Euro anfallen, was jedoch aufgrund der Komplexität, der Vermögensverhältnisse, der Dauer des Verfahrens und den individuell vereinbarten Anwaltskosten variieren kann.
4. Scheidung seit 2025
Seit Beginn des Jahres 2025 beeinflussen kleinere Neuerungen den Ablauf eines Scheidungsverfahrens, wobei insbesondere ein Anstieg des zu zahlenden Mindestunterhalts für Kinder zu beachten ist oder eine Änderung bezüglich eines vereinfachten Wechsels der Namensführung von Kindern. Zudem ist abzuwarten, in welchem Ausmaß die Digitalisierung weiteren Einfluss auf die Vorgänge des Scheidungsprozesses nehmen wird.
5. Fazit
Bei einer Scheidung handelt es sich um ein Thema, das trotz des gesetzlich vorgegebenen rechtlichen Rahmens durch Vorliegen verschiedener Aspekte Einfluss erfährt, sowohl bezüglich der Dauer, der Kosten und der nachfolgenden Rechte und Pflichten der Beteiligten. Um ein umständliches Vorgehen zu vermeiden und trotz vorhandener Unsicherheiten ein möglichst kurzes und komplikationsloses Verfahren gewährleisten zu können, ist allen Beteiligten zu raten, früh über die zu entscheidenden Fragen zu einem Übereinkommen zu gelangen.
Für eine Vertretung im Rahmen der Trennung und Scheidung wenden Sie sich gerne an unser Team.
Weitere Infos zum Familienrecht: https://hufnagel-rechtsanwaelte.de/familienrecht/
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