Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung? Was beim Ehe-Aus gilt - Rechtsanwaltskanzlei Hufnagel
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Zugewinngemeinschaft oder Gütertrennung? Was beim Ehe-Aus gilt

1. Zugewinngemeinschaft

      Was ist die Zugewinngemeinschaft?

      Die Zugewinngemeinschaft ist der gesetzliche Güterstand, der automatisch ab der Eheschließung gilt, sofern die Eheleute nicht durch einen Ehevertrag etwas anderes vereinbaren, § 1363 Abs. 1 BGB.

      In der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen der Ehepartner grundsätzlich getrennt. Das bedeutet, dass jeder Ehepartner das Eigentum an einem eigenem Vermögen, das er in die Ehe gebracht hat oder während der Ehe erworben hat, behält.

      Was passiert bei einer Scheidung?

      Im Falle einer Auflösung der Ehe kommt es zu einem Ausgleich des Vermögens, was die Eheleute jeweils innerhalb der Ehe an Vermögen erwerben (sog. Zugewinnausgleich), §§ 1373 ff. BGB. Davon ausgenommen ist das Vermögen, das von einem Ehegatten geerbt oder durch Schenkung erlangt wird.

      Dazu bedarf es der Berechnung des Zugewinns. Dieser ergibt sich aus der Differenz zwischen dem End- & Anfangsvermögen des Ehegatten. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten beim Beginn der Ehe gehört (§ 1374 BGB).

      2. Gütertrennung

        Was ist die Gütertrennung?

        Der Güterstand der Gütertrennung liegt automatisch dann vor, wenn die Eheleute den gesetzlichen Güterstand des Zugewinnausgleichs aufheben oder ausschließen – außer, es liegt kraft Ehevertrages eine andere Vereinbarung vor. Der Güterstand der Gütertrennung muss durch einen notariell beglaubigten Ehevertrag festgesetzt werden.

        Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen beider Ehepartner vollständig getrennt. Jeder Ehepartner behält während der Ehe sowie im Falle einer Scheidung allein das Eigentum an seinem Vermögen und die Verfügungsgewalt diesbezüglich. Das Vermögen umfasst auch hier alle Vermögenswerte, über welche die Eheleute vor der Eheschließung verfügten und die im Laufe der Ehe hinzukommen.

        Trotz der Trennung der Vermögen, haben die Eheleute die Möglichkeit auch gemeinsame Vermögenswerte zu erwerben (sog. Gemeinschaftliches Gut).

        Was passiert bei einer Scheidung?

        Kommt es zu einer Scheidung, behält jeder Ehepartner das, was er selbst erworben hat und es findet kein Vermögensausgleich statt. Eine Scheidung hat somit keinen großen Einfluss auf das jeweilige Vermögen.

        Allerdings kann ein Gericht in manchen Fällen dennoch beschließen, dass einem Ehegatten ein Teil des während der Ehe erwirtschafteten Vermögens zusteht. Auch gemeinschaftliches Gut muss bei einer Scheidung untereinander aufgeteilt werden. Somit kann es auch bei dem Güterstand der Gütertrennung zu Konflikten im Falle einer Scheidung kommen.

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